Hallo Victoria Müller,
die Bearbeitungsdauer eines Rentenantrages ist von Fall zu Fall - je nach Umfang der noch notwendigen Ermittlungen - sehr unterschiedlich. Fragen Sie trotzdem erneut unter Darlegung ihrer persönlichen Situation nach den Hinderungsgründen und der Dauer des Verfahrens bei der Sachbearbeitung nach oder sprechen Sie in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vor und lassen Sie von dort den Sachverhalt telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeitung klären.