Am 22.11.2014 habe ich den Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente bei der DRV gestellt. Zuvor war ich in Reha und wurde arbeitsunfähig entlassen.
Durch Verschlechterung meines Gesundheitszustandes mußte ich im Januar stationär in die Klinik und bekam im Anschluss eine AHB für die Dauer von 4 Wochen. Wieder arbeitsunfähig entlassen mit der Empfehlung im jetzigen Beruf arbeitsfähig unter 3 Stunden, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Stunden.
Dann mußte ich im 18. Mai zum Gutachter der DRV. Dieser wollte nicht allein entscheiden und hat veranlasst, das ich am 20. Juli zu einem weiteren Gutachter bestellt wurde. Seitdem ist nichts mehr passiert. Auf mehrmaliges telefonisches Nachfragen bei der DRV bin ich immer wieder vertröstet worden zu warten. Aber wie lange noch??? Mein Gesundheitszustand hat sich drastisch verschlechtert. Ich arbeite offiziell Vollziet habe aber meinen gesamten Urlaub aus 2014 und 2015 dafür aufgewendet, täglich 3 Stunden weniger zu arbeiten, weil ich es einfach nicht schaffe voll zu arbeiten.
Was kann ich tun?
Herzliche Grüße
Wie stellt man einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente ?
Hallo Victoria Müller,
die Bearbeitungsdauer eines Rentenantrages ist von Fall zu Fall - je nach Umfang der noch notwendigen Ermittlungen - sehr unterschiedlich. Fragen Sie trotzdem erneut unter Darlegung ihrer persönlichen Situation nach den Hinderungsgründen und der Dauer des Verfahrens bei der Sachbearbeitung nach oder sprechen Sie in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vor und lassen Sie von dort den Sachverhalt telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeitung klären.
Wie stellt man einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente ?
In dem man das korrekte Formular ausfüllt !
Wie stellt man einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente ?
In dem man das korrekte Formular ausfüllt !
Den Satz hätten Sie sich sparen können, es gibt kein Formular mit dem man explizit eine TEILerwerbsminderungsrente beantragen kann. Ob die Rente als Voll - oder Teilrente bezahlt wird, entscheidet die DRV.
Ob die Rente als Voll - oder Teilrente bezahlt wird, entscheidet die DRV.
Aber nicht, wenn der Rentner freiwillig auf die volle Rente verzichtet !
Zeigen Sie mir doch einfach das dafür korrekte Formular zur Beantragung einer Teil - EM :
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Erwerbsminderung.html
http://www.eservice-drv.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_46R0
Zu beachten ist, dass das Stammrecht auf die Rente nicht verloren geht. Insofern wäre z. B. der Arbeitsplatz im ÖD nicht rettbar, wenn eine volle EM-Rente auf Dauer bewilligt werden würde, nur weil auf einen Teil des Auszahlungsbetrages verzichtet wird.
Ansonsten empfehle ich Victoria Müller, den Rentenbescheid erstmal abzuwarten. Über die Hinzuverdienstgrenzen lässt sich auch eine Teilrente 'erzwingen'.
Gruß
w.
Zeigen Sie mir doch einfach das dafür korrekte Formular zur Beantragung einer Teil - EM :
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0215.pdf?__blob=publicationFile&v=19
Richtig, sofern eine solche Erklärung vorliegt.
Danke für Ihre Zustimmung !
Zeigen Sie mir doch einfach das dafür korrekte Formular zur Beantragung einer Teil - EM :
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0215.pdf?__blob=publicationFile&v=19
Und wo hat man auf dem Formular die Wahlmöglichkeit für Teil - oder Vollrente ?
ein 'Kästchen' gibt es dafür nicht, stimmt vollkommen...aber jede Menge freien Platz, wo zur Not noch die gute alte Schreibschrift (Ältere erinnern sich, früher wurde noch mit der Hand geschrieben ;-)) die eigene Willenserklärung aufnehmen kann. Das kann auch in dem von HotRod verlinkten Vordruck gemacht werden (den nur kaum einer 'freiwillig' verwendet).
Die Wahrheit liegt wie immer in der Mitte, jeder hat mit Teilaspekten recht – bildet man die Schnittmenge, wird es 'richtig'.
Gruß
w.
@HotRod:
Sauber das Fähnchen in den Wind gedreht.. erst behaupten, das es ein extra Formular gibt und dann schnell zugestimmt das man das auf dem allgemeinen Formular handschriftlich eintragen muß.