Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

antrag auf teilhabe am arbeitsleben zurückziehen

von Chris04.03.2016 | 09:29
2828 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, habe einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben im Oktober 2015 auf Geheiß der Agentur für Arbeit gestellt, davor aber einen eigenen Antrag auf REHA. Nun war ich zur REHA, bin arbeitsunfähig entlassen und mein Leistungsvermögen,wie dort festgestellt wurde, ist soweit eingeschränkt (unter 3 Std.), dass mir geraten wurde einen Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen, was ich getan habe. Mein Alg I ist im Januar 2016 ausgelaufen, ich bekomme kein Geld mehr vom Amt bin dort auch nicht mehr gemeldet, da arbeitsunfähig und ich hänge bei der RV zwischen 2 Anträgen. Wird es mir als Nachteil ausgelegt, wenn ich den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zurückziehe, da dieser nun überholt ist? Auf Antwort werde ich mich sehr freuen.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Chris,

Sie haben nichts falsch gemacht und auch keine Veranlassung den LTA - Antrag zurückzuziehen.

Die Prüfung des Erwerbsminderungsrentenantrages beinhaltet gleichzeitig die Prüfung, ob Leistungen zur Teilhabe (med. und berufl.) zur Vermeidung von Rentenleistungen möglich sind.

D.h. durch Ihren Antrag auf LTA kann der Rentenversicherungsträger evtl. sogar schneller prüfen, in welche "Richtung" (Teilhabeleistung oder Rente) es weiter geht.

Viele Grüße

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chris,

natürlich kenne ich Ihr Restleistungsvermögen und Ihre Einstellung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht. Sofern Sie von der Agentur für Arbeit zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden, sollten Sie den Teilhabeantrag nicht zurückziehen, da dies mit Nachteilen verbunden sein könnte.

Die evtl. Nachteile könnten Sie bei der Agentur für Arbeit hinterfragen.

Sollte bei auslaufendem Alg I keine Nachteile zu erwarten sein, so könnten Sie den Teilhabeantrag zurückziehen. Die Prüfung nach dem Grundsatz Reha vor Rente würde jedoch ohnehin stattfinden.

Viele Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Chrisam 04.03.2016 | 10:40
Es ist so, dass ich mich mit der RV bereits telefonisch in Verbindung gesetzt habe und die mir erklärten, dass ich zwischen zwei Anträgen hänge und dass erst einmal auf Teilhabe entschieden werden muss und dann erst die Angelegenheit an die Abteilung "Erwerbsminderung" gehe. Das dauere länger und ich könne ja den Antrag zur Teilhabe ...... zurückziehen. Meine Frage war nun, ob man es mir als Nachteil auslegen könne. Der Antrag zur Erwerbsminderungsrente wurde im Dezember 2015 gestellt.
=//=am 04.03.2016 | 10:19
Nein, das wird zu keinem Nachteil ausgelegt. Sie sollten aber den Antrag NICHT zurückziehen. Die DRV entscheidet nun aufgrund des Entlassungsberichtes aus der med. Reha, ob Erwerbsminderung besteht oder nicht. Da Sie noch keine Entscheidung über den LTA-Antrag haben, würde dieser dann abgelehnt werden, wenn Sie erwerbsgemindert sind. Warten Sie bitte die Entscheidung der DRV ab. Sie können sich ja auch telefonisch bei der Sachbearbeitung melden und sich nach dem Stand des Rentenverfahrens erkundigen. Es ist in Ihrem Fall schon wichtig, da Sie keine Leistungen mehr erhalten.
???am 04.03.2016 | 10:18
Wenn Sie Ihren Antrag mit der von Ihnen genannten Begründung zurückziehen, gibt es keine Probleme.
=//=am 04.03.2016 | 11:52
Das ist aber ein seltsames Vorgehen! Liegt evtl. der Entlassungsbericht aus der med. Reha dort noch nicht vor? Denn aufgrund des EB kann doch bereits geprüft werden, ob Sie erwerbsgemindert sind oder aber LTA in Frage kommen.
Chrisam 04.03.2016 | 15:16
Mein Leistungsbild ist aufgehoben und mein Restleistungsvermögen ist unter 3 Std. in meinem zuletzt ausgeübten Beruf, noch für irgendeine andere Arbeit, so der Bericht aus der REHA im November. Der Amtsarzt der AfA hat im September mindestens 3 Std. erkannt, nach einer halben Std. miteinander reden. Die beiden Abteilungen der RV wissen voneinander und haben sich bereits ausgetauscht. Wobei ich die Aufforderung zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente mit den dazugehörigen Unterlagen nach der REHA von der RV zugesand bekommen habe. Es liegt dort alles vor.
Chrisam 04.03.2016 | 15:17
Bin 62 und muss nicht nocheinmal los.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026