Kann ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben in einen Antrag auf EM-Rente umgedeutet werden ? Unter welchen Voraussetzungen ?
Gibt die Rentenversicherung die Reha-Einrichtung vor bzw. wierden Wünsche des Rehabilitanden berücksichtigt ?
31.05.2013, 09:51
Experten-Antwort
Guten Morgen Herr O., unter den Voraussetzungen des § 116 Absatz 2 SGB 6 gilt auch ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Antrag auf Rente. Berechtigten Wünschen der Antragsteller ist in jedem Falle zu entsprechen. Viele Grüße