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Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben abgelehnt (Fahrverbot wegen Epilepsie)

von erbier24.01.2018 | 08:11
2481 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo miteinander, ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe. Zur Geschichte: Nach einem epileptischen Anfall hat mein Neurologe gesagt, dass ich kein Auto mehr fahren darf. Da ich arbeite und ohne Fahrzeug, es stehen keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung, nicht zum Arbeitsplatz komme, habe ich einen Antrag auf teilhabe zum Arbeitsleben gestellt. Die Rentenkasse hat mir einen weiteren Antrag „Kraftfahrzeughilfe“ zukommen lassen. Beides wurde ausgefüllt und der Rentenkasse zugeschickt. Ich möchte ein Liegerad mit dem ich zur Arbeit fahren kann. Nun ein Ablehnungsbescheid. Es wird Bezug auf §10 SGB VI genommen. Dort heißt es, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet sein muss, damit Hilfe zusteht. Ich will nun Widerspruch einlegen. Ich sehe meine Erwerbsfähigkeit als erheblich gefährdet, wenn ich nicht zur Arbeit komme. Wer kann mir Beispiele nennen, über Widersprüche, Gerichtsurteile oder sonstige Informationen, damit ich Unterstützung von der Rentenkasse bekomme.

10 Antworten

???am 24.01.2018 | 08:26
Anspruch auf Kfz-Hilfe besteht nur dann, wenn man aus gesundheitlichen (!) Gründen auf die Nutzung eines Kfz angewiesen ist (kann notfalls auch durch jemand anderen gefahren werden bzw. es werden Beförderungskosten durch ein Taxi gezahlt). Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn aufgrund der Behinderung der ÖPNV nicht genutzt werden kann. Das ist bei Ihnen offensichtlich nicht der Fall. Allein die Tatsache, dass kein ÖPNV zur Verfügung steht, führt nicht zu einem Leistungsanspruch.
Schadeam 24.01.2018 | 09:28
Das gewünschte Fahrrad kann man sich auch selbst kaufen, vielleicht gibt Ihnen der Arbeitgeber auch einen Zuschuß dazu? Alternativ könnten Sie auch umziehen wenn vom Wohnort die Verkehrsverbindungen mit Bus und Bahn schlecht sind.
erbieram 24.01.2018 | 16:13
Hallo ich habe verstanden. Ich habe keinen Anspruch auf Kfz-Hilfe. Ich habe einen Arbeitsplatz, ich kann und will arbeiten. Ohne Fahrzeug komme ich nicht zur Arbeit, öffentliche Verkehrsmittel fahren nicht. Welche Leistungen kann ich wo beantragen, damit ich weiterhin zur Arbeit komme? Wer hilft weiter?
KSCam 24.01.2018 | 17:28
Wie wäre es mit einer Fahrgemeinschaft mit einem Kollegen der in der Nähe wohnt? Oder Ihre Frau fährt Sie zur Arbeit und holt Sie wieder ab? Wenn man will findet sich sicher eine Lösung ohne gleich nach einen vom Staat finanzierten Fahrzeug zu rufen.
s.dehleram 16.03.2019 | 19:54
Zitat von erbier anzeigen
Hallo! Ich habe gerade genau das gleiche Problem. Hatte im November meinen 2 Anfall und darf jetzt für 1 Jahr kein Auto fahren. Habe aber zum Dezember eine neue Stelle angefangen und kann momentan meiner Arbeit nur nachgehen, da mich meine Schwiegereltern (75jahre) und auch mein mann bis jetzt immer fahren konnten. Habe gerade heute die Ablehnung meines Widerspruchs erhalten und werde definitiv Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Es ist echt der Hammer das man besser dran wäre wenn man keine Arbeit hätte. Können auch gerne mal persönlich über E-Mail schreiben
W*lfgangam 16.03.2019 | 21:44
Wie man als vorgelebtes Beispiel ja immer wieder bei Ihnen nachschauen kann! Gruß w.
Valzuunam 17.03.2019 | 07:10
Wer hilft weiter?
Hallo! Ich habe gerade genau das gleiche Problem. Hatte im November meinen 2 Anfall und darf jetzt für 1 Jahr kein Auto fahren. Habe aber zum Dezember eine neue Stelle angefangen und kann momentan meiner Arbeit nur nachgehen, da mich meine Schwiegereltern (75jahre) und auch mein mann bis jetzt immer fahren konnten. Habe gerade heute die Ablehnung meines Widerspruchs erhalten und werde definitiv Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Es ist echt der Hammer das man besser dran wäre wenn man keine Arbeit hätte. Können auch gerne mal persönlich über E-Mail schreiben
Natürlich können Sie klagen, aber Hoffnung brauchen Sie sich nicht machen. Wie bereits oben geschrieben, müssen Sie sich nur eine Frage stellen: Würden Sie sich auf Hilfe angewiesen sein, wenn direkt vor Ihrer Tür ein Bus direkt zu Ihrer Arbeit fahren würde? Wenn das möglich wäre müssen sich eben eine solche Wohnung / Arbeit suchen. Der Grund für die gewünschte Leistung ist dann nämlich Ihr (selbstgewählter) Wohn- und Arbeitsort, nicht Ihre Erkrankung. Klingt hart, ist aber die Realität. Und das wissen auch die Sozialgerichte. Der Sozialstaat hat eben irgendwo auch Grenzen, und dann fängt die eigene Verantwortung an. Das haben viele leider aus den Augen verloren.
Traineeam 10.04.2019 | 15:12
viellicht hilft die Agentur für Arbeit_ der AG muss dort einen Zuschuss beantragen. Oder die KK mal fragen? Oder wenn Sie einen GdB haben, das Integrationsamt? es kann doch wohl nicht wahr sein, dass jemand, der arbeiten will, bestraft wird? Wenn man zu Hause bleibt, bekommt man doch alle möglichen Hilfen... ich verstehe das nicht. Oder Medikamente & Auto fahren?
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