Hallo Uschi Klein,
das ist natürlich eine schwierige Situation.
Einerseits können Sie nach Ihren Angaben nicht mehr voll arbeiten und das passt ja auch zu Ihrem Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente. Diese Rente soll ja gerade zusätzlich zur Teilzeittätigkeit gezahlt werden und insoweit wäre ein Teilzeitarbeitsplatz ja eine gute Sache (auf jeden Fall sollte sich ein solcher Vertrag nicht negativ auf Ihre Aussaichten im Widerspruchsverfahren auswirken).
Wenn Sie jedoch jetzt den Teilzeitvertrag abschließen und dann wird der Anspruch auf die EM-Rente weiterhin abgelehnt, kommen Sie natürlich von dem Teilzeitvertrag nicht mehr weg.
Ich kann Ihnen leider keinen Rat geben, welches die bessere Variante wäre, weil keiner hier im Forum den Ausgang des Widerspruchsverfahrens vorhersehen kann. Falls es wirklich zum Scheitern des Wiedereingliederungsversuches kommt, sollten Sie auf jeden Fall Ihren Rentenversicherungsträger Unterlagen dazu zusenden, damit diese in die Entscheidung über den Widerspruch eingehen können.