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Experten-Antwort

Antrag auf teilw. EM-Rente / Reduzierung auf Teilzeit

von Uschi Klein07.11.2011 | 09:58
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2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich des Antrags auf teilweise EM-Rente befinde ich mich im Widerspruchsverfahren. Nach einem längeren Klinikaufenthalt bin ich zur Zeit in der Wiedereingliederung mit 4 Stunden täglich. Im Januar 2012 endet die Wiedereingliederung. Es ist abzusehen, dass ich bis dahin nicht voll arbeiten kann und auch kein Krankengeld mehr bekomme. Muss bzw. kann ich bei meinem Arbeitgeber einen Teilzeitantrag auf 4 Stunden stellen? Wie kann ich sonst die Zeit bis zur Genehmigung der teilweisen EM-Rente überbrücken? Ich habe noch den vollen Urlaub 2011 und könnte mein Gleitzeitsaldo noch ins Minus ausdehnen. Oder säge ich mit dem Teilzeitantrag den Ast ab, auf dem ich sitze? Vielen Dank vorab, viele Grüße Uschi Klein

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uschi Klein,

das ist natürlich eine schwierige Situation.

Einerseits können Sie nach Ihren Angaben nicht mehr voll arbeiten und das passt ja auch zu Ihrem Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente. Diese Rente soll ja gerade zusätzlich zur Teilzeittätigkeit gezahlt werden und insoweit wäre ein Teilzeitarbeitsplatz ja eine gute Sache (auf jeden Fall sollte sich ein solcher Vertrag nicht negativ auf Ihre Aussaichten im Widerspruchsverfahren auswirken).

Wenn Sie jedoch jetzt den Teilzeitvertrag abschließen und dann wird der Anspruch auf die EM-Rente weiterhin abgelehnt, kommen Sie natürlich von dem Teilzeitvertrag nicht mehr weg.

Ich kann Ihnen leider keinen Rat geben, welches die bessere Variante wäre, weil keiner hier im Forum den Ausgang des Widerspruchsverfahrens vorhersehen kann. Falls es wirklich zum Scheitern des Wiedereingliederungsversuches kommt, sollten Sie auf jeden Fall Ihren Rentenversicherungsträger Unterlagen dazu zusenden, damit diese in die Entscheidung über den Widerspruch eingehen können.

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1 Antworten

???am 07.11.2011 | 10:14
Inwieweit Sie Teilzeit arbeiten, ist grundsätzlich allein eine Sache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Auf die Entscheidung über Ihren Widerspruch hat dies keinen Einfluss. Ich persönlich würde mich jedoch sicherheitshalber erst dann auf den Bezug einer Rente einstellen, wenn ich einen Bewilligungsbescheid in den Händen hätte. Außerdem kennen Sie dann auch die genauen Hinzuverdienstgrenzen für Ihre Teilzeitbeschäftigung. Aus rein finanzieller Sicht ist es natürlich ratsam, Ihren Urlaub aus der Vollbeschäftigung vor dem Wechsel in die Teilzeitbeschäftigung zu nehmen. Sie würden später nur noch den Teilzeit-Lohn erhalten.
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