kann der Arbeitgeber sich darauf berufen, dass der Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit schriftlich per email gestellt wurde, und deshalb aus Sicht des AG quasi nicht gestellt wurde. Ergänzung: der AG hat auf dies email geantwortet und signalisiert, dass er sich beühen werde dem Wunsch nach Teilzeitarbeit nachzukommen, was er dann aber real nicht tat sondern sich auf o.g. Argumenttion zurückzog.
Freue mich auf Einschätzungen. Gruß
18.07.2008, 13:34
von
Rosanna
Dies ist eine Frage zum Arbeitsrecht, welches in diesem Forum zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung eigentlich nicht beantwortet werden kann. Falls Sie einen Betriebsrat haben, fragen Sie dort nach.
Es sei denn, zufällig kennt sich jemand im Arbeitsrecht aus...
18.07.2008, 13:42
Experten-Antwort
Als Experten der Deutschen Rentenversicherung können wir hier leider keine Stellung nehmen, weil es sich um keine rentenrechtliche Frage handelt. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber selbst bzw. an Ihren Betriebsrat.