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Experten-Antwort

Antrag auf TLA genehmigt, Arbeitslosengeld läuft aus

von Sven11.12.2020 | 14:45
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hey ho, Kurze Zusammenfassung meines Werdeganges. Ich kann in meinem jungen leben leider nicht mehr meinen gelernten Beruf ausüben und habe das auch vom Medizinischen Dienst vom Arbeitsamt Bestätigt bekommen. Anschließend habe ich 3 Wochen im Reha-Assement in einem BFW eine Belastungs und Joberprobung durchgeführt. Ich weiß nun das ich eine Maßnahme bestreiten muss der meine Belastbarkeit erhöht (aktuell nur 4-5h tgl). In dem lehrgang habe ich auch meinen nächsten Job gefunden wozu ich eine Umschulung benötige. Dies wurde jetzt auch vom BFW als machbar bestätigt wenn ich wieder voll belastbar bin. Nun habe ich vollgendes Problem: Mein ALG1 läuft im Januar 21 aus. Die Maßnahme zur Belastungserhöhung findet aber wahrscheinlich für mich erst im Sommer statt, es gibt zwar auch einen Termin für diese Maßnahme im Februar 21 je doch werde ich zu früh fertig für den Einstieg in die Umschulung Anfang 22 (bzw zu spät für den ersten Umschulungsbeginn im Juli. ) Uns wurde gesagt das Leute die im ALG 2 sind, am Beginn der Maßnahme oder Umschulung, keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben. Das heißt es werden zwar Internatskosten übernommen aber ich werde meine Kosten die monatlich anfallen nicht mit dem ALG 2 decken können. Ich möchte es zwingend vermeiden ins ALG 2 zu rutschen. Wie sollte ich verfahren ? Sollte ich meinen Arzt anbetteln mir AU's, bis 1-2 Wochen vor Beginn der Maßnahme zur Belastbarkeit , auszuhändigen ? Habe ich denn überhaupt ein Anspruch auf die TLA Maßnahmen ? Oder gilt eine AU immer nur für den zuletzt ausgeübten Job ? Ich suche also aktuell nach einer Möglichkeit kein ALG 2 zu beziehen um das Übergangsgeld während der Umschulung und Maßnahme zu beziehen. Es tut mir leid falls Schreibfehler vorhanden sind. Schöne Adventszeit und bleibt gesund =D Gruß Sven

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sven,

mir wird leider nicht ganz klar, ob die von Ihnen gewünschte Belastungserhöhung und die Umschulung bereits bewilligt wurde.

Wurde die bereits durchgeführte Belastungserprobung von der Agentur für Arbeit oder der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt? Sollte bisher die Agentur für Arbeit für Sie zuständig gewesen sein, würde ich Sie bitten mit Ihrem bisherigen Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen.

Sollte Ihnen eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) von der Rentenversicherung bewilligt worden sein, müsste Ihnen auch hier Ihr Reha-Fachberater bereits bekannt sein.

Dieser kann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

Grundsätzlich müssten Sie meines Erachtens während einer LTA von der Rentenversicherung einen Anspruch auf Übergangsgeld haben- auch wenn Sie zuvor im ALG II- Bezug waren. Da die Berechnung recht komplex ist, würde ich Sie bitten die Höhe Ihres Übergangsgelds ebenfalls mit Ihrem Fachberater individuell zu klären.

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