Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Verzweifelte Altenpflegerin,
die Frage der derzeitigen Beantragung einer Altersrente stellt sich für Sie nicht.
Der Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist für den Jahrgang 1966 frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres mit 10,8 % Rentenminderung möglich.
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