nach 2 Jahren Rentenbezug wurde mein Antrag auf weiterzahlgung abgelehnt.
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wo ich doch während der letzten 2 Jahre als Rentner nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe. Ich hätte auch noch einen restanspruch auf Krankengeld. Habe ich darauf noch Anspruch und wenn ja was ist die Berechnungsgrundlage für die Höhe?
Bitte klären Sie Ansprüche auf Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse bzw. Arbeitslosengeldansprüche bei Ihrer Arbeitsagentur. Nur dort können Ihnen konkrete Auskünfte erteilt werden.
die DRV hat für Sie die AV-Beiträge weitergezahlt. Der erste Gang werde zum AA, da Sie mit Auslaufen der Rente wieder als voll erwerbsfähig gelten - dort können Sie ggf. noch Restansprüche auf ALG 1 geltend machen. Sind die schon ausgelaufen, gehen Sie zum Jobcenter.
Gruß
w.
dort können Sie ggf. noch Restansprüche auf ALG 1 geltend machen. Sind die schon ausgelaufen, gehen Sie zum Jobcenter.
Würg...
Diese Antwort ist mal wieder an Zynismus nicht zu überbieten !
Wenn der Betroffene diesen Rat befolgt, hat die DRV ihr Ziel erreicht und dem Jobcenter erfolgreich einen weiteren Zwangsarbeiter ausgeliefert, der zu Hungerlöhnen unzumutbare Arbeit verrichten muß !
Ich würde zunächst beim Sozialgericht eine einstweilige Verfügung zur Weitergewährung der EM-Rente beantragen und dann weiter sehen !
Würg
und bis das Verfahren abgeschlossen ist: Wovon soll Schelli leben?
wieso kriegen Sie da Halskasper, wenn der med. Dienst der DRV keine weitere EM feststellen konnte - UND dann der weitere Weg für Sozialleistungen vorgegeben/gesichert ist?
Negativ gesehen ist die Wiederherstellung der eigenen Erwerbsfähigkeit natürlich scheißegal, wenn dadurch das Rentennetz unterm Arsch weggezogen wird - wäre 'ich doch lieber Invalide geblieben', als wieder dem 'Arbeitsstress' jenseits der sozialen Hängematte ausgesetzt zu sein *soifz ...würden Sie diese Einstellung befürworten? ;-)
Welche Rechtsmittel gegen ablehnende Bescheide/Feststellungen bestehen, steht hier nicht zur Diskussion ...ist auch nicht Ausgangspunkt des Fragestellers – aber, das ist ja auch Ihre 'Spezialität', konkrete Antworten gänzlich zu vermeiden ...da kratzt es im Hals ;-)
Gruß
w.