Die Antwort von W*lfgang möchte ich in zwei Punkten ergänzen.
> Zu Punkt 4.1 auf Seite 6 des Antrages
Der Rentenantrag wurde rückwirkend zum 01.08.17 bewilligt. KG wurde zuletzt vom 06.02 bis 17.08.17 bezogen. Sind hier Angaben zu machen?
Es kann nicht schaden, auch das KG vom August 2017 anzugeben. Manche Krankenkassen versäumen es, das Krankengeld nach Rentenbeginn zu melden.
zu Formular R0215:
Zu Punkt 2.2 / 2.3 / 2.10
-Beziehen sich die Angaben auf den Hinzuverdienst? Eine anderweitige Beschäftigung wird ja aufgrund der EMR nicht ausgeübt…
ja
Zu Punkt 2.5
Nach meinem Verständnis kommt Rehabilitation nicht in Frage, da diese neben der laufenden EMR nicht bewilligt werden würde. Oder irre ich mich hier?
Für Maßnahmen zur Verbesserung meines Gesundheitszustandes bin ich zwar offen, allerdings haben die mehrfach durchgeführten Rehas kaum langanhaltende Verbesserungen erbracht, so dass ich seit letztem Jahr EMR beziehe.
-Wie soll ich die Fragen beantworten, ohne dass mir hier Nachteile entstehen?
Der Bezug einer EMR schließt die Bewilligung einer Reha nicht aus. Wenn Sie keine Besserung durch eine Reha erwarten, beantworten Sie die Fragen entsprechend.