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Experten-Antwort

Antrag auf Weiterzahlung einer Rente R0120/R0215

von Frau Sonnenwend04.06.2018 | 15:13
1953 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einige Verständnisfragen zum Formular R0120: zu Punkt 3 „Zusätzliche Angaben zum Rentenanspruch seit Beginn der Zeitrente" -Verstehe ich das richtig, dass sämtliche Ereignisse vor der Antragstellung des Erstantrages hier nicht mehr relevant sind, da diese ja bereits beim Erstantrag erfasst worden sind bzw. sind alle Ereignisse anzugeben, die im Erstantrag noch nicht erfasst worden sein können, das sie nach der Antragstellung eingetreten sind? Zu Punkt 3.1 auf Seite 2 des Antrages „Üben sie eine Beschäftigung aus?“ -Beziehen sich die Angaben hier auf den Nebenverdienst bzw. die Zuverdienstmöglichkeit? Zu Punkt 3.7 auf Seite 5 des Antrages -Ist mit den Krankheitsmerkmalen die gesundheitliche Situation gemeint, ob diese seit der Erstantragstellung verbessert, verschlechtert oder unverändert geblieben ist? Zu Punkt 4.1 auf Seite 6 des Antrages Der Rentenantrag wurde rückwirkend zum 01.08.17 bewilligt. KG wurde zuletzt vom 06.02 bis 17.08.17 bezogen. Sind hier Angaben zu machen? Zu Punkt 5/5.1 auf Seite 2 des Antrages -Ist mit KVdR auch die Krankenversicherung für Erwerbsminderungs-(Rentner) gemeint? -Sollen hier einfach Angaben zu der Krankenkasse gemacht werden, bei der man versichert ist? sowie zu Formular R0215: Zu Punkt 2.2 / 2.3 / 2.10 -Beziehen sich die Angaben auf den Hinzuverdienst? Eine anderweitige Beschäftigung wird ja aufgrund der EMR nicht ausgeübt… Zu Punkt 2.5 Nach meinem Verständnis kommt Rehabilitation nicht in Frage, da diese neben der laufenden EMR nicht bewilligt werden würde. Oder irre ich mich hier? Für Maßnahmen zur Verbesserung meines Gesundheitszustandes bin ich zwar offen, allerdings haben die mehrfach durchgeführten Rehas kaum langanhaltende Verbesserungen erbracht, so dass ich seit letztem Jahr EMR beziehe. -Wie soll ich die Fragen beantworten, ohne dass mir hier Nachteile entstehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort von W*lfgang möchte ich in zwei Punkten ergänzen.

> Zu Punkt 4.1 auf Seite 6 des Antrages

Der Rentenantrag wurde rückwirkend zum 01.08.17 bewilligt. KG wurde zuletzt vom 06.02 bis 17.08.17 bezogen. Sind hier Angaben zu machen?

Es kann nicht schaden, auch das KG vom August 2017 anzugeben. Manche Krankenkassen versäumen es, das Krankengeld nach Rentenbeginn zu melden.

zu Formular R0215:

Zu Punkt 2.2 / 2.3 / 2.10

-Beziehen sich die Angaben auf den Hinzuverdienst? Eine anderweitige Beschäftigung wird ja aufgrund der EMR nicht ausgeübt…

ja

Zu Punkt 2.5

Nach meinem Verständnis kommt Rehabilitation nicht in Frage, da diese neben der laufenden EMR nicht bewilligt werden würde. Oder irre ich mich hier?

Für Maßnahmen zur Verbesserung meines Gesundheitszustandes bin ich zwar offen, allerdings haben die mehrfach durchgeführten Rehas kaum langanhaltende Verbesserungen erbracht, so dass ich seit letztem Jahr EMR beziehe.

-Wie soll ich die Fragen beantworten, ohne dass mir hier Nachteile entstehen?

Der Bezug einer EMR schließt die Bewilligung einer Reha nicht aus. Wenn Sie keine Besserung durch eine Reha erwarten, beantworten Sie die Fragen entsprechend.

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5 Antworten

Winteram 04.06.2018 | 16:08
Sie müssen Fragen wahrheitsgemäß beantworten, ob die Beantwortung Vor- oder Nachteile für Sie hat, ist irrelevant. Für Ihren weiteren Fragenkatalog wird sich jemand anderes finden, der Zeit und Lust hat Ihre Fragen zu beantworten.
W*lfgangam 04.06.2018 | 20:25
Hallo Frau Sonnenwend, grundsätzliche geht es bei dem Weiterzahlungsantrag um _neue_ Erkenntnisse/Sachverhalte, die bei Bewillgung der EMRT noch nicht bekannt sind. > zu Punkt 3 „Zusätzliche Angaben zum Rentenanspruch seit Beginn der Zeitrente" -Verstehe ich das richtig, dass sämtliche Ereignisse vor der Antragstellung des Erstantrages hier nicht mehr relevant sind, da diese ja bereits beim Erstantrag erfasst worden sind bzw. sind alle Ereignisse anzugeben, die im Erstantrag noch nicht erfasst worden sein können, das sie nach der Antragstellung eingetreten sind? Ja. > Zu Punkt 3.1 auf Seite 2 des Antrages „Üben sie eine Beschäftigung aus?“ -Beziehen sich die Angaben hier auf den Nebenverdienst bzw. die Zuverdienstmöglichkeit? Ja. Jede tatsächlich ausgeübte Beschäftigung/sei es auch nur ein Minijob seit Beginn der Rente, ist hier einzutragen > Zu Punkt 3.7 auf Seite 5 des Antrages -Ist mit den Krankheitsmerkmalen die gesundheitliche Situation gemeint, ob diese seit der Erstantragstellung verbessert, verschlechtert oder unverändert geblieben ist? Na was den sonst?!! Hier wird Ihre 'gefühlte' Antwort erwarten - ist es wie bei Erstbewilligung, markieren Sie 'Unverändert'. Fühlen Sie sich schlechter, geben Sie die Ihrer Ansicht eingetretenen Verschlechterungen an. > Zu Punkt 4.1 auf Seite 6 des Antrages Der Rentenantrag wurde rückwirkend zum 01.08.17 bewilligt. KG wurde zuletzt vom 06.02 bis 17.08.17 bezogen. Sind hier Angaben zu machen? Wenn aktuell kein Krankengeld läuft: nein. Die Überschneidung für die paar Tage in Aug. 2017 ist bereits in Ihrem Rentenkonto erfasst. > Zu Punkt 5/5.1 auf Seite 2 des Antrages -Ist mit KVdR auch die Krankenversicherung für Erwerbsminderungs-(Rentner) gemeint? -Sollen hier einfach Angaben zu der Krankenkasse gemacht werden, bei der man versichert ist? Ja. Die KV für EMRT-Rentner _ist_ bereits die KVdR > sowie zu Formular R0215: Hier können Sie in freier Rede alle Ihre Wünsche und Erwartungen gerne mitteilen; den med. Dienst der DRV dürfte das kaum beeinflussen/beeindrucken bei der weiteren Feststellung, ob noch weiterhin EM vorliegt. Gruß w.
Frau Sonnenwendam 05.06.2018 | 07:48
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!
Frau Sonnenwendam 05.06.2018 | 07:48
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!
Frau Sonnenwendam 05.06.2018 | 07:48
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!
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