Guten Morgen,
ein Teilnehmer unserer Werkstatt für behinderte Menschen hat einen Bescheid bekommen, in dem seinem Antrag auf Zahlung einer abschlagfreien Rente nicht entsprochen werden kann.
Er selbst hat diesen Antrag nicht gestellt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist doch seine Rente ohnehin abschlagfrei, da er im Rahmen einer geschützten Einrichtung arbeitet und sein Werkstattlohn nicht als Einkommen zählt. Selbst mit dem Lohn kommt er nicht an die Grenze von 450 €.
Ist es gesetzlich jetzt neu, dass die 10,8 % Abschlag vor dem 63. LJ gezahlt werden müssen, auch wenn er in einer Behindertenwerkstatt arbeitet?
Wie soll er mit diesem Schreiben umgehen?
Vielen Dank im Voraus