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Experten-Antwort

Antrag auf Zahlung einer abschlagfreien Erwerbsminderungsrente

von Carina B.20.01.2014 | 10:09
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4 Antworten

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Guten Morgen, ein Teilnehmer unserer Werkstatt für behinderte Menschen hat einen Bescheid bekommen, in dem seinem Antrag auf Zahlung einer abschlagfreien Rente nicht entsprochen werden kann. Er selbst hat diesen Antrag nicht gestellt. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist doch seine Rente ohnehin abschlagfrei, da er im Rahmen einer geschützten Einrichtung arbeitet und sein Werkstattlohn nicht als Einkommen zählt. Selbst mit dem Lohn kommt er nicht an die Grenze von 450 €. Ist es gesetzlich jetzt neu, dass die 10,8 % Abschlag vor dem 63. LJ gezahlt werden müssen, auch wenn er in einer Behindertenwerkstatt arbeitet? Wie soll er mit diesem Schreiben umgehen? Vielen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bis 2011 galt: Beginnt die Erwerbsminderungsrente eines Versicherten vor Vollendung von seinem 63. Lebensjahr muss er einen Rentenabschlag von bis zu 10,8 Prozent in Kauf nehmen.

Seit 2012 wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.

Eine Sonderregelung für Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen gibt es bezüglich der Abläge bei Erwerbsminderungsrenten nicht.

Ein anderes Thema ist der Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten.

Erzielt eine Erwerbsminderungsrentner Arbeitsentgelt sind die Hinzuverdienstgrenzen zu prüfen.

Nicht als Arbeitsentgelt zählt jedoch der Verdienst, welchen Behinderte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in anderen beschützenden Einrichtungen erzielen. Hier kommt es zu keiner Kürzung der Rente.

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3 Antworten

Schadeam 20.01.2014 | 12:05
Für Menschen in der WfbM gibt es abschlagstechnisch keine Sonderregelungen. Wer vor 63 in EM Rente geht hat die gleichen Abschläge wie andere auch.
Carina B.am 21.01.2014 | 07:26
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich gehe es dem Teilnehmer so weiter :-)
bobbelscheam 22.03.2014 | 15:34
Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente und ein Werkstattentgelt aus eine WfbM. Kann ich noch 450 € abschlagsfrei hinzuverdienen oder werden diese 450 € auf meine Rente angerechnet?
Deutsche Rentenversicherung
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