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Antrag auf Zuschuss (Rente)?

von Milluk07.04.2007 | 17:48
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe eine weitere Frage zum Thema Rente/ Krankenversicherung? Stimmt es dass man die Mögl. hat einen Antrag auf Zuschuss Zur Krankenversicherung nach §106 Sozialgesetzbuch(SGB VI) stellen kann, wenn man die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung der Rentner in der Krankenkasse) nicht erfüllt? 2. Welche Vor / oder Nachteile hätte es? 3. z. Zt. ist die Grundsicherung da, aber was ist ab Rentenbeginn? 4. Ist eine freiwillige Vers. zu empfehlen, und wenn ja wieso? 5. Die Rente wird sehr Knapp sein, und man teilte nur mit das man keine Kranken und Pflegeversicherung bestehen würde????? Wie soll ich weiter vorgehen? Ich danke für jede Information, und wünsche ein Frohes Osterfest! Miluk

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, können Sie zusammen mit dem Rentenantrag einen Antrag auf Beitragszuschuss stellen. Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Service/Lexikon/Zuschuss....

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

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