Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenMit der Kapitalübertragung an den neuen Anbieter B gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf diesen über, auch mit Wirkung für die Vergangenheit. Es besteht daher keine Möglichkeit mehr für Sie, beim Anbieter A für 2006 einen Zulagenantrag zu stellen. Beide (für 2006 und 2007) sind bei Anlieger B zu stellen. Die Zulagenstelle (ZfA) nimmt nach Meldung der Kapitalübertragung durch Anbieter A an Anbieter B keine Zulagenanträge mehr für den alten Anbieter an.
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