Hallo Anja,
um das Verfahren "in Gang" zu setzen wäre es gut, wenn Sie den Antrag jetzt beim aktuell zuständigen Reha-Träger stellen.
Auf den Antragszeitpunkt wird die Prüfung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen abgestellt.
Anschließend kann es immer noch zum Trägerwechsel kommen. Begründung für den späteren Trägerwechsel: In der beruflichen Rehabilitation sollte immer der örtl. zuständige Träger -mit seinen regionalen Strukturen die Leistung erbringen, da dieser den regionalgen Bildungsmarkt und Arbeitsmarkt am Besten kennt.
Mit freundlichem Gruß