Hallo, ich möchte eine berufliche Rehabilitation beantragen und habe vor, im Sommer in ein anderes Bundesland zu ziehen. Wo stelle ich nun den Antrag?
MfG
Anja
Hallo, ich möchte eine berufliche Rehabilitation beantragen und habe vor, im Sommer in ein anderes Bundesland zu ziehen. Wo stelle ich nun den Antrag?
MfG
Anja
Dort, wo Sie derzeit wohnen.
Das Problem:
Stellen Sie den Antrag jetzt beim jetzigen RV-Träger in Ihrem jetzigen Bundesland, dann zieht die Akte zu gegebener Zeit sozusagen mit um in das neue Bundesland zum neuen RV-Träger.
Es ist Ihnen freigestellt, wo Sie den Antrag stellen - in alten oder im anderen Bundesland des Zuzugs.
Viele Grüsse
Nix
Hallo Anja,
um das Verfahren "in Gang" zu setzen wäre es gut, wenn Sie den Antrag jetzt beim aktuell zuständigen Reha-Träger stellen.
Auf den Antragszeitpunkt wird die Prüfung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen abgestellt.
Anschließend kann es immer noch zum Trägerwechsel kommen. Begründung für den späteren Trägerwechsel: In der beruflichen Rehabilitation sollte immer der örtl. zuständige Träger -mit seinen regionalen Strukturen die Leistung erbringen, da dieser den regionalgen Bildungsmarkt und Arbeitsmarkt am Besten kennt.
Mit freundlichem Gruß
Herzlichen Dank für die schnellen Antworten.
An "Experte" nachgefragt:
Wenn der aktuell zuständige Träger eine berufliche Reha bewilligt, übernimmt der Träger am neuen Wohnort dann automatisch diese Entscheidung oder kann es zu einer neuen Beurteilung des Antrags kommen? Sollte ich den angestrebten Umzug bei der Antragstellung bereits ankündigen?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Anja
Sie sollten einen anstehenden Umzug in jedem Fall Ihrem Rententräger mitteilen.
Sofern Maßnahmen geplant sind können diese dann Wohnortsnah (am neuen Wohnort) durchgeführt werden.
Grundsätzlich bleibt der zuerst angegangene Leistungsträger bis zum Abschluß der Maßnahme für Sie zuständig. Allerdings wird in einigen Bundesländern die Maßnahme "übernommen".
Wie die Regelung bei Ihrem Rententräger und in Ihrem Bundesland sind, können wir mit den von Ihnen gemachten Angaben nicht beurteilen.
Wir empfehlen Ihnen mit Ihrem Rententräger Kontakt aufnehmen (sollte die DRV Bund -ehmal. BfA- zuständig sein wäre es eh kein Problem).
Herzlichen Dank!
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