Hallo, meine Schwester (Jahrgang 1958) hat schon seit Jahren große Probleme mit Allergien gegen diverse Chemikalien (Reinigungsmittel, Latex, Duftstoffe und Parfüme, usw, usw). In letzter Zeit sind die Atemnot und Asthmaanfälle, wenn in Ihrer Nähe Desinfektionsmittel verwendet werden, noch schlimmer geworden. Da es aus Sicht der Schulmedizin keine wirksame Therapie gibt und die Situation in anderen Labors ähnlich aussieht, erwägt Sie nun einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeits-Rente zu stellen. Bei diversen (Fach)ärzten, der Berufsgenossenschaft, Betriebsarzt, usw war Sie in den letzten Jahren schon.
Meine Fragen:
a) wie aussichtsreich wäre ein solcher Rentenantrag?
b) was sollte/muß man in dem Zusammenhang noch berücksichtigen?
Für hilfreiche Antworten: danke im Voraus!
Hinweis: in dem obigen Beitrag soll es 1958 heißen (in der Klammer). Offenbar gibt es einen Programmfehler, der statt der "8" einen Smiley in den Text gesetzt hat.
Hinweis: in dem obigen Beitrag soll es 1958 heißen (in der Klammer). Offenbar gibt es einen Programmfehler, der statt der "8" einen Smiley in den Text gesetzt hat.
Nein, aber eine "8" und ein ")" gibt eben einen Sonnenbrillen-Emoticon 8)
Über den Erfolg eines Antrags gibt der Bescheid Auskunft, welcher auf den Antrag folgt - alles andere wäre Spekulation! :')
Bei sonst intaktem Leistungsvermögen auf dem allg. Arbeitsmarkt käme aufgrund Jg. 1958 evtl. eine teilweise EM wegen Berufsunfähigkeit = 1/2 EM-Rente in Betracht.
Schon mal eine Rente über die BG versucht?
BU evtl. privat abgesichert?
Für eine volle EM-Rente aus der gesetzlichen RV müsste schon das Leistungsvermögen unter 3 Std./Tag auf dem ALLG. Arbeitsmarkt liegen; also ohne Rücksicht auf Ausbildung, Qualifikation und Werdegang!
Das Thema 'Arbeitsmarktrente' lasse ich mal außen vor.
Hallo frank scherer,
Ihre Schwester sollte bitte den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Der zuständige Rentenversicherungsträger wird dann u.a. prüfen, ob und inwieweit aus medizinischen Sicht eine Erwerbsminderung bei ihr vorliegt.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 25.10.2011, 17:28 Uhr]
@öha: danke für die Antwort.
Eine private BU-Versicherung hat Sie nicht.
Zu:
"Schon mal eine Rente über die BG versucht?"
D.h., einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente NICHT bei der deutschen Rentenversicherung, sondern bei der Berufsgenossenschaft stellen?
Zu:
"Schon mal eine Rente über die BG versucht?"
D.h., einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente NICHT bei der deutschen Rentenversicherung, sondern bei der Berufsgenossenschaft stellen?
Richtig. Die Berufsgenossenschaft könnte eine BG-Rente zahlen, wenn es sich um eine anerkannte Berufskrankheit handelt.
Am Besten bei beiden Stellen parallel einen Antrag auf Rente stellen.
MfG