Die Rentenversicherungsträger werten zunächst die Angaben im Rentenantrag aus und entscheiden dann über die weitere medizinische Sachverhaltsaufklärung. Diese kann darin bestehen, dass vom Hausarzt ein Befundbericht angefordert wird. Es kann aber auch eine Begutachtung durch einen speziellen Gutachterarzt angezeigt sein. In jedem Fall kümmert sich der Rentenversicherungsträger um die medizinische Begutachtung und leitet die notwendigen Schritte ein. Es ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller selber anlässlich der Rentenantragstellung die Erstellung ärzlticher Unterlagen bauftragt.