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Antrag EM-Rente

von zwilling18.03.2008 | 13:48
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Hallo, ich bin 57 J. und habe auf dringendes Anraten meines Arztes, bei dem ich seit ca. 20 J. in Behandlung bin 06.2006 meine Arbeit aufgegeben. Bis 12.2007 bezog ich ALG 1. Ich habe Antrag auf EM-Rente gestellt und meinen Arzt gebeten, mir einen ärztlichen Befund zum Antrag zu erstellen. Dies hat er abgelehnt mit der Begründung, daß er von der RV angeschrieben wird und er dann erst ein entspr. Formular ausfüllt. Im Rentenantrag habe ich dies vermerkt. Ist das normal so und schreibt die RV den Arzt an, oder wie geht das weiter? Ich habe den selsbt begründet. Habe GdB 50 bekommen, was natürlich für den Rentenantrag ohne Bedeutung, habe jedoch aus dieser Sache einen ärztlichen Befund von dem besagten Arzt. Kann ich diesen der RV geben? In etwa wie lange dauert eigentlich die Antragsbearbeitung bei der RV? Gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Rentenversicherungsträger werten zunächst die Angaben im Rentenantrag aus und entscheiden dann über die weitere medizinische Sachverhaltsaufklärung. Diese kann darin bestehen, dass vom Hausarzt ein Befundbericht angefordert wird. Es kann aber auch eine Begutachtung durch einen speziellen Gutachterarzt angezeigt sein. In jedem Fall kümmert sich der Rentenversicherungsträger um die medizinische Begutachtung und leitet die notwendigen Schritte ein. Es ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller selber anlässlich der Rentenantragstellung die Erstellung ärzlticher Unterlagen bauftragt.

7 Antworten

Krauseam 18.03.2008 | 14:13
Der Arzt hat Recht,die DRV holt bei den behandelnden Ärzten Befunberichte ein und wird außerdem eigene Gutachter beauftragen wenn sie es für notwendig erachte.Es kann auch passieren das ersts eine Reha verlangt wird,nach dem Motto Reha vor Rente. Ich wünsch einen langen Atem und viel Glück.
Wolfgangam 18.03.2008 | 16:01
> In etwa wie lange dauert eigentlich die Antragsbearbeitung bei der RV? Standardantwort: 3 - 6 Monate. Je nachdem, wie schnell die medizinische Sache geklärt werden kann (sprich, manche Ärzte müssen 3x angeschrieben werden, ehe sie ein Gutachten erstellen). Gruß w.
nickiam 18.03.2008 | 21:13
es kann aber auch geschehen,wie bei mir,das nur nach einem Gutachten das bessere für die DRV entschieden wird und das 2.Gutachten für mich bessere,ignoriert wird .Keiner der angegebenen Fachärzte angeschrieben wird,noch nicht einmal der HA. Da steht dann Klage vor dem Sozialgericht an. So kann es auch gehen. Alles Gute
Wolfgangam 18.03.2008 | 22:34
Hallo nicki, es geht nicht immer nach dem Gutachten, was einem 'passt' ...und die DRV wertet sicher nicht nach dem 'besseren' Gutachten. Wenn der Gutachter nach objektiven Maßstäben einfach schludrig war, dann ist sicher Widerstand angezeigt (mit Rechtsmitteln eben) und dann wird sich zeigen, wie 'verlässlich' die einem genehmen Ärzte sind und deren Aussagen bezogen auf rentenrechtliche EM. Insofern steht jedem Versicherten ja dieser Weg offen, den man nutzen sollte, sich Bestätigung über die Sozialgerichte einzuholen - möglichst vor Einblick in die medizinischen Rentenakte (damit es keine Überraschungen gibt ;-) Gruß w.
Zwillingam 19.03.2008 | 08:08
Hallo, danke für die bisherigen Antworten. Wie gesagt, mir liegt ein aktuelles Gutachten des mich behandelnden Arztes vor, das im Zus. mit Beantragung GdB erstellt wurde. Dieses Gutachten hatte ich bei Widerspruch GdB beim Amt f. soz. Ang. angefordert. Die Frage war nun, ob ich dieses Gutachten der DRV im Zus. mit meinem Rentenantrag einreichen soll, oder den Antrag einfach laufen lasse. Danke und Grüße
Krauseam 19.03.2008 | 15:10
Die DRV wird das selbst veranlassen. Antrag also ohne Gutachten abgeben. Es wird sowieso kaum nützen,die DRV läßt von Ihren Ärzten die Gutachten erstellen.
Laraam 20.03.2008 | 10:21
Nach meinen persönlichen Erfahrungen empfiehlt es sich, Gutachten, soweit Sie in Ihrem Sinne liegen, dem Antrag beizulegen, bzw. nachzureichen. FG Lara
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