Das Sie ARBEITSunfähig aus der Reha entlassen wurden hat für eine EM-Rente gar keine Bedeutung und Aussagekraft!
Entscheidend für eine EM-Rente ist einzig und alleine die sozial-medizinische Einschätzung im Rehabericht hinsichtlich ihrer ERWERBSfähigkeit. Bei unter 3 Std. täglich bekommen Sie - in der Regel - dann eine volle EM-Rente , bei über 3 aber unter 6 Std. nur eine teilweise EM-Rente und wenn Sie für über 6 Std. erwerbsfähig eingestuft gibts gar keine EM-Rente...
Besorgen Sie sich also als erstes Mal mal ganz schnell den Rehabericht, um selbst zu lesen was die Ärzte dort über Sie und ihre ERWERBSfähigkeit konkret geschrieben haben !
Was die Aussagen des Sozialdienstes in dieser Hinsicht anbelangt wäre ich an ihrer Stelle sehr sehr vorsichtuig.
Der med. Dienst der RV muss sich dann aber NICHT zwangsläufig der Einschätzung der Rehaärzte anschliessen, sondern entscheidet anhand aller ärztlichen Unterlagen und völlig autark und unabhängig von der Empfehlung der Rehaklnik ob eine EM-Rente genehmigt werden kann oder nicht.
Also nur wenn die Rehaärzte bei ihnen defintiv im Rehabericht eine EM-Rente empfohlen haben und Sie es " eilig " haben diese dann auch zu bekommen ( weil z.b. die Austeuerung aus der Krankenkasse jetzt unmittelbar bevrosteht ) , ist es sinnvoll und angezeigt von sich aus jetzt SOFORT den EM-Antrag zu stellen und nicht abzuwarten bis die RV irgendwann mal " in die Hufe " kommt und Sie anschreibt. Das kann nämlich dauern.
Es hat außerdem schon Leute gegeben , denen genau dasselbe vom Sozaildienst in einer Reha erzählt wurde und die danach nie von der RV zur EM-Antragstellung aufgefordert wurden..
Also immer alles schön selbst in die Hand nehmen, sich nicht auf andere verlassen und zu lange abwarten !