Hallo User Tusch,
die Deutsche Rentenversicherung legt es Ihnen nicht negativ aus, wenn Sie jetzt den Arbeitgeber wechseln. Bei der Entscheidung, ob Erwerbsminderung (EM) vorliegt, konzentriert sich der Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung auf Ihre Angaben, die Sie im Antrag gemacht haben.
Sollte eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) Ihnen bewilligt werden, sind Sie verpflichtet, der Deutsche Rentenversicherung mitzuteilen, dass Sie eine Beschäftigung ausüben. Dann wird erneut geprüft, ob die EM weiterhin vorliegt.
Es bleibt Ihnen überlassen, im Rahmen des Antragsverfahrens Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitzuteilen, dass Sie den Arbeitgeber gewechselt und die Stundenzahl ggfs. reduziert haben. Sollte sich auch die Art der Tätigkeit durch den Wechsel ändern, wäre eine Information vor Erteilung eines Bescheides ratsam.
Wenn der Antrag nicht bewilligt wird, können Sie auch, im Rahmen eines Widerspruches, versuchen, die EM-Rente zu bekommen. Sie müssen die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung nicht akzeptieren.