Das Datum für den Rentenantrag wurde von der Rentenversicherung ggf. rückdatiert, wenn es sich dabei um eine Umdeutung des Antrages auf Rehabilitation in einen Antrag auf Rente handelt. Ihre persönliche Erwerbsbiografie ist für das Antragsdatum ohne Belang. Sind sie nicht durch die Krankenkasse in ihrer Entscheidungsfreiheit eingegrenzt (eingeschränkte Disposition), können Sie dann zwischen dem rückdatierten Antragstag oder dem Tag der Antragstellung wählen. In der Regel müssen Sie bei eingeschränkter Disposition Rücksprache mit der Krankenkasse halten (wie von Ihnen geschildert) und können nur mit derer Einwilligung den späteren Rentenbeginn wählen. Erfragen Sie ggf. in der Sachbearbeitung der Rentenversicherung, ob die Krankenkasse diese Einschränkung vorgenommen hat.