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Experten-Antwort

Antrag EM-Rente nur aus AU heraus?

von PeterPan02.02.2011 | 07:20
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7 Antworten

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Hallo, kann ich einen Antrag auf EM-Rente nur aus einer AU heraus beantragen? Danke für die Mühe! PeterPan

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits erwähnt, können Sie jederzeit einen Antrag auf EM-Rente stellen. Alle weiteren Dispositionen - mit Ihrem Arbeitgeber im Vorfeld - sollten Sie bis zum Abschluss eines Rentenverfahrens unbedingt zurückstellen. Gewissheit, ob ein Anspruch auf EM-Rente vorliegt, haben Sie also erst, wenn Sie einen Bewilligungsbescheid der Rentenversicherung erhalten. Daraus ist dann ersichtlich, ob überhaupt ein Rentenanspruch besteht. Wenn ja, wird Ihnen mitgeteilt, ob ein Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung besteht und ob es sich um eine zeitlich befristete Rente bzw. eine Dauerrente handelt. Erst wenn diese Entscheidung vorliegt, können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber zusammensetzen und die weitere Vorgehensweise besprechen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter Pan, im Endeffekt brauchen Sie doch nur noch die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Viel Erfolg !

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5 Antworten

Klemensam 02.02.2011 | 08:01
einen EM-Antrag können Sie aus jedem Staus heraus stellen. z.b. auch aus dem der Arbeitslosigkeit oder aus der Vollbeschäfitung heraus.
Klemensam 02.02.2011 | 09:56
Grundsätzlich können Sie mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren was Sie wollen. Bedenken Sie aber bitte , das (Rest)-Urlaub während eines bestehenden und ausgeführten Beschäftigunsgverhältrnisses nach geltendem Arbeitsrecht NICHT ausgezahlt werden darf ! Darum wird ihr AG da wohl gar nicht mitspielen können bzw. dürfen.... Falls doch, wäre die Frage wieviel Resturlaub und damit finanziellen Ausgleich sie noch zu bekommen haben, das das dann eventuell für Monate ausreichen wird. So ein EM-Verfahren kann durchaus mal bis zu 1 Jahr dauern ( oder wenn Sie noch vor das Sozialgericht müssen weitaus länger ) und ich glaube kaum, das die Auszahlung des Resturlaubes so lange reichen wird. Irgendwann stehen Sie dann also nur noch mit dem Halbstagsgehalt da, weil entweder über ihren EM-Antrag noch nicht entscheiden wurde oder dieser sogar abgelehnt wurde... Wie solls dann bitte finanziell weitergehen ? Also ich wäre an ihrer Stelle sehr vorsichtig damit die Arbeitszeit bereits im Vorfeld eigenmächtig zu halbierten, wo noch nicht mal ansatzweise klar ist ob überhaupt eine EM-Rente genehmigt wird. Aussagen des Hausarztes dazu können Sie getrost vergessen. Die haben von einer EM-Rente , dessen Genehmigungsverfahren sowie den Erfolgsausichten dazu - aufgrund fehlender sozial-medizinischer Fachkenntnisse - keine Ahnung. Auswirkungen auf einen dann laufenden EM-Antrag hätte das von ihnen angestrebte Szenario aber grundsätzlich nicht, da n u r ihre gesundheitliche Situation und vor allem deren Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit für den Entscheid über eine EM-Rente maßgebend sind. .
RFnam 03.02.2011 | 15:19
Hallo PeterPan, Ihre Variante geht nicht. Egal, ob Sie einen halben Tag Urlaub nehmen oder Überstunden absetzen, arbeitsrechtlich ist es ein 8-Stunden-Tag und Sie erhalten auch volles Entgelt. Wenn Ihnen eine volle EM-Rente bewilligt werden sollte, setzt die Zahlung erst ein, wenn Sie Ihre Tätigkeit beendet haben. Sie können daneben einen 400-EURO-Job ausüben. Es ist auch möglich, dass Ihnen nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (die Hälfte der Vollrente) gewährt wird. ----------------------------------------------------------- Überschreiten der induellen Hinzuverdienstgrenzen, die in der Anlage 19 zum Rentenbescheid angeführt sind: Abhängig vom erzielten Hinzuverdienst wird 1. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte, 2. eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, in Höhe der Hälfte oder in Höhe eines Viertels, geleistet. ---------------------------------------------------------- Wenn Ihnen eine befristete Rente gewährt wird, ruht in der Regel das Arbeitsrechtsverhältnis und Sie können nach Ablauf der Befristung und der Ablehnung einer Weitergewährung wieder im Betreib anfangen. Urlaub und Überstunden bleiben Ihnen erhalten. Bei einer Auflösung des Arbeitsvertrages haben Sie Anspruch auf finanzielle Abgeltung des Resturlaubes und der Überstunden nach den tariflichen oder betrieblichen Regelungen. Die finanzielle Abgeltung für vor dem Rentenbeginn liegende Zeiten stellt keinen Hinzuverdienst dar. ----------------------------------------------------------- Wie wäre es, wenn Sie sich erst mal erholen, indem Sie Ihre viele Monate Urlaub und Überstunden nehmen und ggf. eine medizinische Reha beantragen ? Vielleicht geht es Ihnen danach viel besser und ein Rentenantrag erübrigt sich.
PeterPanam 02.02.2011 | 08:19
Zitat von Klemens anzeigenausblenden
Klemens schrieb

Grundsätzlich können Sie mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren was Sie wollen.

Bedenken Sie aber bitte , das (Rest)-Urlaub während eines bestehenden und ausgeführten Beschäftigunsgverhältrnisses nach geltendem Arbeitsrecht NICHT ausgezahlt werden darf !

Darum wird ihr AG da wohl gar nicht mitspielen können bzw. dürfen....

Falls doch, wäre die Frage wieviel Resturlaub und damit finanziellen Ausgleich sie noch zu bekommen haben, das das dann eventuell für Monate ausreichen wird. So ein EM-Verfahren kann durchaus mal bis zu 1 Jahr dauern ( oder wenn Sie noch vor das Sozialgericht müssen weitaus länger ) und ich glaube kaum, das die Auszahlung des Resturlaubes so lange reichen wird.

Irgendwann stehen Sie dann also nur noch mit dem Halbstagsgehalt da, weil entweder über ihren EM-Antrag noch nicht entscheiden wurde oder dieser sogar abgelehnt wurde...

Wie solls dann bitte finanziell weitergehen ?

Also ich wäre an ihrer Stelle sehr vorsichtig damit die Arbeitszeit bereits im Vorfeld eigenmächtig zu halbierten, wo noch nicht mal ansatzweise klar ist ob überhaupt eine EM-Rente genehmigt wird.

Aussagen des Hausarztes dazu können Sie getrost vergessen. Die haben von einer EM-Rente , dessen Genehmigungsverfahren sowie den Erfolgsausichten dazu - aufgrund fehlender sozial-medizinischer Fachkenntnisse - keine Ahnung.

Auswirkungen auf einen dann laufenden EM-Antrag hätte das von ihnen angestrebte Szenario aber grundsätzlich nicht, da n u r ihre gesundheitliche Situation und vor allem deren Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit für den Entscheid über eine EM-Rente maßgebend sind.

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Hallo und erst Mal DANKE! Könnte ich also z.B. halbtags arbeiten gehen + der AG füllt die fehlende Hälfte des Tages mit altem Urlaub auf + Antrag auf EM-Rente stellen? Oder wird's dann abgelehnt, frei nach dem Motto - ganzes Gehalt bekommen, will aber Rente...? Danke PeterPan
PeterPanam 03.02.2011 | 14:28
Guten Tag, ich wollte nicht meinen 8-Stunden-Vertrag auf 4 Stunden runtersetzen, sondern täglich einen halben Tag Urlaub nehmen, da ich - wenn überhaupt 4 Stunden - 8 Stunden (mit täglicher Fahzeit von 3 Stunden ) körperlich nicht hin kriegen werde. Meine Urlaubstage als auch Überstunden reichen für viele Monate... MfG PeterPan
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