Hallo zusammen,
ich hatte im Nov. 2015 einen Antrag auf EM-Rente (teilweise) gestellt und diese wurde nach einem Gutachter Termin abgelehnt. Dieser bemängelte die noch nicht vollkommen ausgeschöpften Möglichkeiten z. B. Kur, Therapie usw..
Widerspruch hatte ich keinen eingelegt. Kur werde ich naher Zukunft antreten, AU bin ich seit Anfang diesen Jahres durchgängig.
Da sich mein Gesundheitszustand nicht gebessert sondern eher verschlechtert hat frage ich mich, ab wann es Sinn machen könnte einen neuen Antrag zur EM-Rente zu stellen.
Gibt es eine "sinnvolle" Wartezeit/Zeitabstand?
Gruß