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Experten-Antwort

Antrag EM-Rente updaten

von Frage30.03.2022 | 17:36
106 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, Ich habe Juli 2021 einen Antrag auf EM Rente gestellt. Im Selbstauskunftsbogen sagte ich damals, ich könnte 5 Std pro Tag arbeiten, mein Ziel war eine teilweise EM Rente. Seitdem hatte ich einige Verschlechterungen meiner Gesundheit. Über die ersten Verschlechterungen ist die Rentenversicherung informiert, da mein Arzt erst Anfang 2022 nach medizinischen Unterlagen gefragt wurde (aber auch zu dem Zeitpunkt war noch der Gedanke da, dass eine teilweise EM Rente Sinn machen würde). Nun gibt es eine weitere Verschlechterung, es erscheint mir mittlerweile unrealistisch, dass ich wieder arbeiten kann (momentan bin ich krankgeschrieben). Bisher habe ich kein Ergebnis erhalten auf meinen Antrag. Gibt es eine Empfehlung, wie ich vorgehen sollte? Abwarten, was passiert, und gegebenenfalls Widerspruch einreichen? Wobei mir der Begriff "Widerspruch" in diesem Fall verkehrt vorkommt, denn eventuell passt das Ergebnis ja perfekt mit dem ursprünglichen Antrag überein. Oder bereits jetzt (wo? Per Email oder postalisch?) meinen Antrag updaten? Es macht ja wenig Sinn, dass jetzt der Antrag mit veralteten Infos bearbeitet wird. Ich möchte aber auch nicht alles noch weiter verzögern oder verkomplizieren... A Über eine Empfehlung freue ich mich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frage,

da über Ihren Rentenantrag noch nicht entschieden wurde macht es Sinn, dem Rentenversicherungsträger die Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes sofort mitzuteilen. Nach Ihren eigenen Einschätzungen sagen Sie selbst, dass Sie wahrscheinlich nicht mehr arbeiten können. Wenn die gesundheitlichen Verschlechterungen in die noch ausstehende Entscheidung über die Erwerbsminderungsrente mit einfließen, ersparen Sie sich unter Umständen auch ein vielleicht unnötiges Widerspruchverfahren. Ansonsten schließen wir uns den Aussagen von "Bernd" an.

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2 Antworten

Berndam 30.03.2022 | 18:25
Ich würde zunächst telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen und schildern, dass die Angaben im Selbsteinschätzungsbogen von damals unzutreffend geworden sind und fragen, ob da Habdlungsbedarf besteht. Aus den medizinischen Berichten jüngerer Zeit müsste sich ja ergeben, dass der Selbsteinschätzungsbogen nicht mehr zutrifft. Die EM-Rente ist kein Wunschkonzert, einige bekommen keine Rente, andere wollten Reha und bekommen Rente und bei anderen wird ne teilweise Rente gewünscht und ne volle gewährt oder umgekehrt, es gibt halt keine Wahlmöglichkeit, die sieht das SGB nicht vor.
Frageam 04.04.2022 | 11:19
Vielen Dank für die Antworten. Nur zur Info für andere mit gleicher Frage, wie es der Zufall so will, erhielt ich mittlerweile einige Formulare der Rentenversicherung (bzgl Hinzuverdienst/Einkommen). Somit kenne ich nun auch den Namen meiner Sachbearbeiterin und konnte mit ihr telefonieren. Wir haben vereinbart, dass ich mit den Formularen auch eine schriftliche Zusammenfassung meines derzeitigen Gesundheitszustandes mitschicken werde (ähnlich der Selbsteinschätzung, aber nicht in Formularform, sondern "frei"), damit die Entscheidung (die noch nicht offiziell ist und mir noch nicht mitgeteilt wurde) evtl upgedatet werden kann.
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