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Antrag Erwerbsgem. Rente

von Irmi02.04.2009 | 09:28
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Hallo, kann mir jemand helfen? Ich habe aufgrund einer Brust-OP einen Schwerbehindertenausweis mit 50 % bis Ende 2009 bekommen. Kann ich (bin gerade 60 Jahre geworden) noch bis 31.12.09 einen Rentenantrag wegen Schwerbehinderung stellen? Danach fällt der Schwerbehindertengrad nämlich weg! Möchte möglichst lange warten wegen der Abzüge! Vielen Dank! Gruß Irmi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sollte die Schwerbehinderung mit 50 Prozent nicht über den 31.12.2009 hinaus verlängert werden, dann ist der Antwort von "ND" voll zuzustimmen. Sie sollten einige Wochen vor dem 01.12.2009 Ihren Rentenantrag stellen. Sollte bis zur Rechtskraft des Bewilligungsbescheides, d.h. bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist, also ein Monat nach Zugang des Bewilligungsbescheides, noch die Schwerbehinderung verlängert werden, so könnten sie Ihren Rentenantrag immer noch zurücknehmen und zu einem späteren Zeitpunkt die Altersrente für Schwerbehinderte, dann mit weniger Abschlägen beantragen.

3 Antworten

MADRVam 02.04.2009 | 09:53
Hallo Irmi, ja sie können, wenn Sie 35 Versicherungsjahre erfüllt haben, mit den entsprechenden Abschlägen,3 Monate vor dem Rentenbeginn einen Antrag stellen. MfG
NDam 02.04.2009 | 10:29
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist gefordert, dass zum Rentenbeginn die Schwerbehinderung noch vorliegt. Soweit die Schwerbehinderung zum 31.12.2009 wegfällt müsste die Altersrente spätestens am 01.12.2009 beginnen. MfG ND
Corlettoam 02.04.2009 | 10:38
Es ist richtig, das nach der sog. Zeit der Heilungsbewährung und keinem Rezidiv in dieser Zeit, bei einer Krebserkrankung der Grad der Behinderung der für diese Krebserkrankung ihnen zuerkannt wurde komplett wegfällt . Da dies aber nur und ausschließlich ihre Krebserkrankung betrifft, so sollten Sie in jedem Fall einen neuen Antrag auf Schwerbehidnerung stellen und alle ihre anderen Erkrankungen ( falls Sie welche haben natürlich nur ) neu angeben. Mir persönlich wurde nach einer Krebserkrankung auch diese 50 % gestrichen, aber aufgrund anderer Erkrankungen habe ich dann sogar 60 % GdB zuerkannt bekommen. Sie sollten also in jedem Fall - wegen des abschlagfreien Eintritts in die Altersrente -versuchen , die Schwerbehinderung zu erhalten.
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