Antrag Erwerbsminderung nach Reha

von
Martina Hauser

Mein Mann ist seit 11 Monaten erkrankt, im Januar die Wiedereingliederung gescheitert. Ist zur Zeit in einer neuroligischen Reha und wird in weingien Tagen nach 4 Wochen entlassen. Der Stationsarzt wird im Entlassungsbericht eine Erwerbsminderung bescheinigen. Lt. Sozialdienst der Reha soll der Hausarzt erneut einen Antrag auf Wiedereingliederung stellen. Ist es nicht sinnvoller jetzt direkt einen Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen und gleichzeitig die Tätigkeit für z.B. 5 Stunden wieder aufnehmen. Wer zahlt jetzt weiter - KK oder RV. Wäre in diesem Chaos von Anträgen und Empfehlungen für korrekte Auskünfte dankbar. Danke!

von
Elisabeth

Wenn der Krankengeldanspruch noch nicht ausgeschöpft ist, kann dein Mann einen erneuten Wiedereingliederungsversuch starten. Du schriebst leider nicht, was eigentlich euer Ziel ist. Wenn du meinst eine Wiedereingliedern macht Sinn, dann versuche dies durchzusetzen, wenn du meinst, die ganze Angelegenheit endet im erneuten Abbruch der Wiedereingliederung, dann stelle den Rentenantrag.

von
-

Sehr geehrte Frau Hauser,

Ihr Mann und Sie sollten sich zunächst bewusst machen, was Sie möchten.

Kann Ihr Mann aufgrund seines gesundheitlichen Zustands weiterarbeiten. Möchte er weiterarbeiten ?

Sie geben an, dass der Stationsarzt von einer Erwerbsminderung ausgeht. Ist der Stationsarzt Sozialmediziner, so dass er diese Einschätzung vornehmen kann ?

Warum will der Sozialdienst eine Wiedereingliederung, obwohl der Stationsarzt von einer Erwerbsminderung ausgeht. Diesen Widerspruch sollten Sie mit den beiden Institutionen im Krankenhaus abklären.

Unabhängig davon sollten Sie folgende Fakten für sich selbst mit den betroffenen Sozialleistungsträgern bzw. dem bisherigen Arbeitgeber klären:

1. Ist eine weitere Beschäftigung Ihres Mannes beim bisherigen Arbeitgeber auch mit den gesundheitlichen Einschränkungen möglich ?

2. Wie lange würde noch Krankengeld gezahlt (wie werden evetenuell Vorerkrankungen von der Krankenkasse gewertet) ? --> bitte bei der Krankenkasse Ihres Mannes abklären

3. Wie hoch wäre derzeit die Höhe einer Erwerbsminderungsrente (die Rente ist in der Regel geringer als Krankengeld) ?

--> unabhängig von der Frage der Rentenhöhe wäre vom Rententräger die Entscheidung zu treffen, ob Erwerbsminderung tatsächlich vorliegt; die Aussage des Stationsarztes sofern diese zutreffend ist, wäre für den Rententräger nicht bindend.

Bezüglich der Klärung des Rentenanspruchs wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Beratungsstelle der gesetzilchen Rentenversicherung.

Unseres Erachtens wird das Chaos dadurch etwas gelichtet.

von
Lili

Vor allem auch davon ausgehen, dass ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht in 1 - 2 Monaten geklärt ist! Sonst jammern Sie dann hier rum: "Krankengeld aus, Rente noch nicht genehmigt, wovon sollen wir leben..."

von
Frau Hauser

Zitiert von: Techniker

Sehr geehrte Frau Hauser,

Ihr Mann und Sie sollten sich zunächst bewusst machen, was Sie möchten.

Kann Ihr Mann aufgrund seines gesundheitlichen Zustands weiterarbeiten. Möchte er weiterarbeiten ?

Sie geben an, dass der Stationsarzt von einer Erwerbsminderung ausgeht. Ist der Stationsarzt Sozialmediziner, so dass er diese Einschätzung vornehmen kann ?

Warum will der Sozialdienst eine Wiedereingliederung, obwohl der Stationsarzt von einer Erwerbsminderung ausgeht. Diesen Widerspruch sollten Sie mit den beiden Institutionen im Krankenhaus abklären.

Unabhängig davon sollten Sie folgende Fakten für sich selbst mit den betroffenen Sozialleistungsträgern bzw. dem bisherigen Arbeitgeber klären:

1. Ist eine weitere Beschäftigung Ihres Mannes beim bisherigen Arbeitgeber auch mit den gesundheitlichen Einschränkungen möglich ?

2. Wie lange würde noch Krankengeld gezahlt (wie werden evetenuell Vorerkrankungen von der Krankenkasse gewertet) ? --> bitte bei der Krankenkasse Ihres Mannes abklären

3. Wie hoch wäre derzeit die Höhe einer Erwerbsminderungsrente (die Rente ist in der Regel geringer als Krankengeld) ?

--> unabhängig von der Frage der Rentenhöhe wäre vom Rententräger die Entscheidung zu treffen, ob Erwerbsminderung tatsächlich vorliegt; die Aussage des Stationsarztes sofern diese zutreffend ist, wäre für den Rententräger nicht bindend.

Bezüglich der Klärung des Rentenanspruchs wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Beratungsstelle der gesetzilchen Rentenversicherung.

Unseres Erachtens wird das Chaos dadurch etwas gelichtet.

Vielen Dank für die Infos. Mein Mann hat von seinem Arbeitgeber eine andere leichtere Tätigkeit für 5 Stunden angeboten bekommmen. Dies wäre auch in seinem Sinne, wobei dann der Antrag auf Teil-Erwerbsmminderung gestellt werden müßte. Wie verhält sich dies und wann soll dieser Antrag erfolgen. Wäre nett, wenn ich nochmal eine Info bekommen könnte. Vielen Dank.

von
-

Es wird von Ihnen ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.

Der Arzt der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidet inwieweit Ihr Ehemann auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch tätig sein kann.

Sofern ein Leistungsvermögen von 3 Stunden bis unter 6 Stunden pro Tag im vergleich zu einem "gesunden" Versicherten besteht, würde die Erwerbsminderungsrente zur Hälfte zu stehen.

Sofern nur noch ein Leistungsvermögen von unter drei Stunden besteht grundsätzlich eine volle Erwerbsminderungsrente.

Der Antragsteller selbst kann also selbst nicht bestimmen, ob er eine halbe oder volle Erwerbsminderungsrente beantragen möchte.

Die Einkünfte aus der Teilzeitbeschäftigung werden bei der Zahlung der halben oder vollen Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Sofern bestimmte Grenzen überschritten sind, könnte dadurch nur ein geringerer Rentenanspruch entstehen.

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