Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Antrag Erwerbsminderung nach Reha

von Martina Hauser09.06.2011 | 20:18
4252 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Mann ist seit 11 Monaten erkrankt, im Januar die Wiedereingliederung gescheitert. Ist zur Zeit in einer neuroligischen Reha und wird in weingien Tagen nach 4 Wochen entlassen. Der Stationsarzt wird im Entlassungsbericht eine Erwerbsminderung bescheinigen. Lt. Sozialdienst der Reha soll der Hausarzt erneut einen Antrag auf Wiedereingliederung stellen. Ist es nicht sinnvoller jetzt direkt einen Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen und gleichzeitig die Tätigkeit für z.B. 5 Stunden wieder aufnehmen. Wer zahlt jetzt weiter - KK oder RV. Wäre in diesem Chaos von Anträgen und Empfehlungen für korrekte Auskünfte dankbar. Danke!

5 Antworten

Elisabetham 09.06.2011 | 21:52
Wenn der Krankengeldanspruch noch nicht ausgeschöpft ist, kann dein Mann einen erneuten Wiedereingliederungsversuch starten. Du schriebst leider nicht, was eigentlich euer Ziel ist. Wenn du meinst eine Wiedereingliedern macht Sinn, dann versuche dies durchzusetzen, wenn du meinst, die ganze Angelegenheit endet im erneuten Abbruch der Wiedereingliederung, dann stelle den Rentenantrag.
-am 10.06.2011 | 08:32
Sehr geehrte Frau Hauser, Ihr Mann und Sie sollten sich zunächst bewusst machen, was Sie möchten. Kann Ihr Mann aufgrund seines gesundheitlichen Zustands weiterarbeiten. Möchte er weiterarbeiten ? Sie geben an, dass der Stationsarzt von einer Erwerbsminderung ausgeht. Ist der Stationsarzt Sozialmediziner, so dass er diese Einschätzung vornehmen kann ? Warum will der Sozialdienst eine Wiedereingliederung, obwohl der Stationsarzt von einer Erwerbsminderung ausgeht. Diesen Widerspruch sollten Sie mit den beiden Institutionen im Krankenhaus abklären. Unabhängig davon sollten Sie folgende Fakten für sich selbst mit den betroffenen Sozialleistungsträgern bzw. dem bisherigen Arbeitgeber klären: 1. Ist eine weitere Beschäftigung Ihres Mannes beim bisherigen Arbeitgeber auch mit den gesundheitlichen Einschränkungen möglich ? 2. Wie lange würde noch Krankengeld gezahlt (wie werden evetenuell Vorerkrankungen von der Krankenkasse gewertet) ? --> bitte bei der Krankenkasse Ihres Mannes abklären 3. Wie hoch wäre derzeit die Höhe einer Erwerbsminderungsrente (die Rente ist in der Regel geringer als Krankengeld) ? --> unabhängig von der Frage der Rentenhöhe wäre vom Rententräger die Entscheidung zu treffen, ob Erwerbsminderung tatsächlich vorliegt; die Aussage des Stationsarztes sofern diese zutreffend ist, wäre für den Rententräger nicht bindend. Bezüglich der Klärung des Rentenanspruchs wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Beratungsstelle der gesetzilchen Rentenversicherung. Unseres Erachtens wird das Chaos dadurch etwas gelichtet.
Liliam 10.06.2011 | 09:43
Vor allem auch davon ausgehen, dass ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht in 1 - 2 Monaten geklärt ist! Sonst jammern Sie dann hier rum: "Krankengeld aus, Rente noch nicht genehmigt, wovon sollen wir leben..."
Frau Hauseram 10.06.2011 | 10:17
-am 10.06.2011 | 10:43
Es wird von Ihnen ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Der Arzt der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidet inwieweit Ihr Ehemann auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch tätig sein kann. Sofern ein Leistungsvermögen von 3 Stunden bis unter 6 Stunden pro Tag im vergleich zu einem "gesunden" Versicherten besteht, würde die Erwerbsminderungsrente zur Hälfte zu stehen. Sofern nur noch ein Leistungsvermögen von unter drei Stunden besteht grundsätzlich eine volle Erwerbsminderungsrente. Der Antragsteller selbst kann also selbst nicht bestimmen, ob er eine halbe oder volle Erwerbsminderungsrente beantragen möchte. Die Einkünfte aus der Teilzeitbeschäftigung werden bei der Zahlung der halben oder vollen Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Sofern bestimmte Grenzen überschritten sind, könnte dadurch nur ein geringerer Rentenanspruch entstehen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026