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Experten-Antwort

Antrag Erwerbsminderungsrente

von Channel24.09.2016 | 21:10
1463 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, lt. Reha-Bescheid bin ich nur noch für 3-6 belastbar. Erstmalig muss ich mich mit der Antragstellung der Erwerbsminderungsrente befassen und habe hierzu zwei Fragen: - z.Z. arbeite ich noch voll, würde aber gern verkürzt arbeiten. Welche Reihenfolge wäre zu beachten-erst das Ergebnis des Antrages zur Erwerbsminderungsrente abwarten? Und dann erst Antrag auf Teilzeit? - Wer entscheidet ob der Antrag für volle oder teilweise Erwerbsminderung greift? Lt- Formular ist nicht gesondert zu markieren? - Bleibt eigentlich die Erwerbsminderungsrente über die Rente ab der Regelalterszeit bestehen oder erfolgt dann noch einmal eine Anpassung? Kann mir einer weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Channel,

sofern die Prüfung Ihres Rentenantrages durch den Sozialmedizinischen Dienst des RV-Trägers auch ergibt, dass Sie - bezogen auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes - nur noch 3 bis unter 6 Stunden am Tag arbeiten können, können Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten.

Ob Sie Ihre Arbeitszeit bereits vor der Entscheidung über den Rentenantrag anpassen, hängt aus meiner Sicht auch von Ihrer derzeitigen Belastbarkeit (Können Sie überhaupt noch voll arbeiten?) ab und auch von den Möglichkeiten des Arbeitgebers. Ein "richtig" oder "falsch" gibt es da letztlich nicht - ein Teilzeitarbeitsplatz könnte Ihr Vorbringen unterstützen, nicht mehr voll arbeiten zu können, aber andererseits gibt es auch keine Garantie, dass Ihrem Rentenantrag entsprochen wird und dann können Sie vielleicht nicht mehr zurück auf die volle Stelle (die Frage würde sich nicht stellen, wenn Sie derzeit arbeitsunfähig wären, dann würde ich auf jeden Fall empfehlen, die Rentenentscheidung abzuwarten).

Die Entscheidung zur vollen oder teilweisen Erwerbsminderung ergibt sich aus der medizinischen Einschätzung Ihres "Restleistungsvermögens" - also wieviele Stunden am Tag können Sie aus sozialmedizinischer Sicht noch arbeiten (in jeder auf dem Arbeitsmarkt üblichen Tätigkeit).

Sollte eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt werden, wird diese spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze in eine Altersrente umgewandelt - es erfolgt dann eine neue Berechnung, wobei jedoch ein Besitzschutz für den Betrag der Erwerbsminderungsrente besteht (es kann also nicht weniger werden).

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5 Antworten

W+lfgangam 25.09.2016 | 01:11
Wer dazu in der Lage ist, MINDESTENS 6 Stunden täglich zu arbeiten, ist NICHT rentenrelevant erwerbsgemindert. Und da Sie zur Zeit VOLL arbeiten, bestätigen Sie das sogar. Was Sie "gern würden" ist dabei völlig irrelevant. Kurz: Vergessen Sie Ihren Traum von einer vollen/teilweisen Erwerbsminderungsrente. Eine ausführliche Begründung wird Ihnen nach Antragsstellung von der DRV mitgeteilt. Gruß W+lfgang
Herz1952am 25.09.2016 | 15:37
Es bleibt Ihnen auch noch die Möglichkeit, dass Sie arbeitsunfähig werden und nochmal einen Rentenantrag stellen. Es kommt eigentlich darauf an, wie lange Sie in Ihrem Beruf noch belastbar sind. Wenn es sich allerdings herausstellt, dass Sie in einem anderen Beruf bzw. Tätigkeit mehr als 6 Std. erwerbsfähig sind, da ist Ende mit Rente. Evtl. besteht noch die Möglichkeit eine Teilrente zu erhalten, wenn Sie auch nach neuem Recht "berufsunfähig sind. (kommt auf den Jahrgang an). Der Vollständigkeit halber: Wenn Sie eine volle EM-Rente erhalten (würden - egal ob wann), ändert sich bei der Regelaltersrente nichts. Die Abzüge bleiben erhalten und außerdem sind die EM-Renten nicht gerade "üppig".
W+lfgangam 25.09.2016 | 19:08
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Wer dazu in der Lage ist, MINDESTENS 6 Stunden täglich zu arbeiten, ist NICHT rentenrelevant erwerbsgemindert. Und da Sie zur Zeit VOLL arbeiten, bestätigen Sie das sogar.
...was rentenrelevant ist, bestimmt nicht immer der eigene Wille/der eigene Einsatz bis zum Umfallen - dann kann der med. Dienst DRV ja abgeschafft werden, wenn es so einfach zu werten wäre ...überlassen wir pro/kontra EM-Rente doch gleich dem Forum, statt auf 'bewährte' Auslegungen zu setzen ;-) Gruß w.
Hallo Klugpuper;-), erstaunlich, dass Sie diesmal nicht Ihren Busenfreund @Sozialröchler zur Hilfe gerufen haben. Vollzeit arbeiten gehen und Erwerbsminderungsrente beantragen ist schon mehr als dreist. Dass das in ganz wenigen Ausnahmefällen, die prozentual kaum messbar sind, unproblematisch ist, bleibt dahingestellt. Aus meiner langjährigen Praxis als ehrenamtlicher Sozialberater weiß ich ziemlich genau, wie "Rentenentscheider" gewöhnlich ticken. Gruß W+lfgang
W*lfgangam 25.09.2016 | 20:16
Zitat von W+lfgang anzeigenausblenden
...bleiben wir auf der sachlichen Ebene. Das eine ist menschliches 'DasGehtDochWohlNicht'/also reines 'Geschmäck', das andere pure gerichtsfeste Rechtsauslegung :-) Nehmen Sie Lenas Beitrag als Beispiel - da geht Vollzeit, auch fern jeder med. Rechtskenntnisse. ...warum stören sich hier einige so sehr an den Möglichkeiten der Beschäftigung bei VEM? Wozu gibt es diese Möglichkeit, gesichert und ohne Probleme? Liegt wohl in der Natur einiger Menschen, dass das eigene Weltbild dann zusammenbricht/das geht doch gar nicht ...die Betroffenen als solche/deren individuelles Schicksal sind dann völlig egal - einfach arm! Gruß w. *) Ihre Wortwahl entlarvt Sie bereits ...mehr Falke als Sozialberater - Berater, wirklich, für wen? ;-)
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