Guten Morgen Channel,
sofern die Prüfung Ihres Rentenantrages durch den Sozialmedizinischen Dienst des RV-Trägers auch ergibt, dass Sie - bezogen auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes - nur noch 3 bis unter 6 Stunden am Tag arbeiten können, können Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten.
Ob Sie Ihre Arbeitszeit bereits vor der Entscheidung über den Rentenantrag anpassen, hängt aus meiner Sicht auch von Ihrer derzeitigen Belastbarkeit (Können Sie überhaupt noch voll arbeiten?) ab und auch von den Möglichkeiten des Arbeitgebers. Ein "richtig" oder "falsch" gibt es da letztlich nicht - ein Teilzeitarbeitsplatz könnte Ihr Vorbringen unterstützen, nicht mehr voll arbeiten zu können, aber andererseits gibt es auch keine Garantie, dass Ihrem Rentenantrag entsprochen wird und dann können Sie vielleicht nicht mehr zurück auf die volle Stelle (die Frage würde sich nicht stellen, wenn Sie derzeit arbeitsunfähig wären, dann würde ich auf jeden Fall empfehlen, die Rentenentscheidung abzuwarten).
Die Entscheidung zur vollen oder teilweisen Erwerbsminderung ergibt sich aus der medizinischen Einschätzung Ihres "Restleistungsvermögens" - also wieviele Stunden am Tag können Sie aus sozialmedizinischer Sicht noch arbeiten (in jeder auf dem Arbeitsmarkt üblichen Tätigkeit).
Sollte eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt werden, wird diese spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze in eine Altersrente umgewandelt - es erfolgt dann eine neue Berechnung, wobei jedoch ein Besitzschutz für den Betrag der Erwerbsminderungsrente besteht (es kann also nicht weniger werden).