ich habe eine Frage zum Antrag von Erwerbsminderungsrente. Ich habe hier glaube ich den Zeitpunkt verpasst oder ich verstehe es vielleicht auch nicht richtig. Am 31.10.2021 sind meine versicherungsrechtlichen Bedingungen abgelaufen. Ich kann aber aus psychischen Gründen nicht mehr arbeiten. Mein Arzt meint auch, dass ich spätestens seit Mai 2021 nicht mehr arbeiten kann. Kann ich jetzt auch noch den Antrag für Erwerbsminderungsrente stellen oder ist das schon zu spät? Hab Angst was falsch zu machen.
Danke für die Hilfe!
19.01.2022, 14:30
von
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Stellen Sie den Rentenantrag. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen in dem Zeitpunkt vorliegen, in dem die Erwerbsminderung eintrat. Das kann bei Antragstellung, oder im letzten Mai, zu einem ganz anderen Zeitpunkt oder möglicherweise auch bisher gar nicht sein. Wenn Sie Sicherheit haben wollen, hilft also nur einen Rentenantrag zu stellen.
19.01.2022, 14:32
Experten-Antwort
Hallo Peter,
Sie können die Erwerbsminderungsrente noch beantragen. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen bei Eintritt der Erwerbsminderung erfüllt sein.
Sollte dann tatsächlich die Erwerbsminderung ab Mai 2021 festgestellt werden, gilt der Antrag lediglich für den frühestmöglichen Rentenbeginn als verspätet gestellt. Die Rente würde dann am 1. des Antragsmonats beginnen.
Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
19.01.2022, 14:41
von
Peter
Zitiert von: Experte
Hallo Peter,
Sie können die Erwerbsminderungsrente noch beantragen. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen bei Eintritt der Erwerbsminderung erfüllt sein.
Sollte dann tatsächlich die Erwerbsminderung ab Mai 2021 festgestellt werden, gilt der Antrag lediglich für den frühestmöglichen Rentenbeginn als verspätet gestellt. Die Rente würde dann am 1. des Antragsmonats beginnen.
Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Damit hab ich gar nicht gerechnet. Ich weiß nicht, ob ich das schaffe alles auszufüllen und den Antrag zu machen. Gibt es irgendeine Frist oder so was bis wann ich das gemacht haben muss oder kann ich das sogar noch in ein paar Monaten machen.
nein, eine gesetzliche Frist gibt es nicht, solange die Erwerbsminderung noch feststellbar ist. Wie bereits oben erwähnt, beginnt die Rente allerdings erst im Antragsmonat.
Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
19.01.2022, 14:58
von
Peter
Toll, danke für die Hilfe allesamt!
19.01.2022, 15:41
von
Antrag
Zitiert von: Peter
Toll, danke für die Hilfe allesamt!
Ein forloser Antrag, zum Beispiel als Einzeiler, reicht erstmal aus um den Antrag schnellstens auf den Weg zu bringen. Den ganzen Papierkram mit den Formularen kann man dann zeitnah in Ruhe machen. Also am besten heute noch einen Einzeiler an die Rentenversicherung schicken und den Antrag stellen.
19.01.2022, 16:06
von
Gustav
Zitiert von: Peter
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Damit hab ich gar nicht gerechnet. Ich weiß nicht, ob ich das schaffe alles auszufüllen und den Antrag zu machen. Gibt es irgendeine Frist oder so was bis wann ich das gemacht haben muss oder kann ich das sogar noch in ein paar Monaten machen.
Vielen vielen Dank!
Schieben Sie es besser nicht auf die lange Bank, Sie werden darauf angewiesen sein, dass die Ewm. rückwirkend festgestellt wird. Das kann zwar auch Monate später noch zum benötigten Zeitpunkt sein, aber eben auch anders ausgehen. Auch die Vorschaltung einer Reha ist möglich, der Antrag an sich benötigt ebenfalls Zeit.