Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Antrag Erwerbsminderungsrente

von Peter19.01.2022 | 14:16
48 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebes Team, ich habe eine Frage zum Antrag von Erwerbsminderungsrente. Ich habe hier glaube ich den Zeitpunkt verpasst oder ich verstehe es vielleicht auch nicht richtig. Am 31.10.2021 sind meine versicherungsrechtlichen Bedingungen abgelaufen. Ich kann aber aus psychischen Gründen nicht mehr arbeiten. Mein Arzt meint auch, dass ich spätestens seit Mai 2021 nicht mehr arbeiten kann. Kann ich jetzt auch noch den Antrag für Erwerbsminderungsrente stellen oder ist das schon zu spät? Hab Angst was falsch zu machen. Danke für die Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

Sie können die Erwerbsminderungsrente noch beantragen. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen bei Eintritt der Erwerbsminderung erfüllt sein.

Sollte dann tatsächlich die Erwerbsminderung ab Mai 2021 festgestellt werden, gilt der Antrag lediglich für den frühestmöglichen Rentenbeginn als verspätet gestellt. Die Rente würde dann am 1. des Antragsmonats beginnen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

nein, eine gesetzliche Frist gibt es nicht, solange die Erwerbsminderung noch feststellbar ist. Wie bereits oben erwähnt, beginnt die Rente allerdings erst im Antragsmonat.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Peteram 19.01.2022 | 14:41
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Damit hab ich gar nicht gerechnet. Ich weiß nicht, ob ich das schaffe alles auszufüllen und den Antrag zu machen. Gibt es irgendeine Frist oder so was bis wann ich das gemacht haben muss oder kann ich das sogar noch in ein paar Monaten machen. Vielen vielen Dank!
Gerdaam 19.01.2022 | 14:46
ausprobierenam 19.01.2022 | 14:30
Stellen Sie den Rentenantrag. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen in dem Zeitpunkt vorliegen, in dem die Erwerbsminderung eintrat. Das kann bei Antragstellung, oder im letzten Mai, zu einem ganz anderen Zeitpunkt oder möglicherweise auch bisher gar nicht sein. Wenn Sie Sicherheit haben wollen, hilft also nur einen Rentenantrag zu stellen.
Peteram 19.01.2022 | 14:58
Toll, danke für die Hilfe allesamt!
Antragam 19.01.2022 | 15:41
Ein forloser Antrag, zum Beispiel als Einzeiler, reicht erstmal aus um den Antrag schnellstens auf den Weg zu bringen. Den ganzen Papierkram mit den Formularen kann man dann zeitnah in Ruhe machen. Also am besten heute noch einen Einzeiler an die Rentenversicherung schicken und den Antrag stellen.
Gustavam 19.01.2022 | 16:06
Schieben Sie es besser nicht auf die lange Bank, Sie werden darauf angewiesen sein, dass die Ewm. rückwirkend festgestellt wird. Das kann zwar auch Monate später noch zum benötigten Zeitpunkt sein, aber eben auch anders ausgehen. Auch die Vorschaltung einer Reha ist möglich, der Antrag an sich benötigt ebenfalls Zeit.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026