Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Anfrage der Rentenversicherung (RV) bezüglich Angaben zu Ihrem Verdienst ist durchaus positiv zu bewerten. Es kann durchaus sein, dass man Ihnen eine Rente genehmigt. Gewissheit hierüber haben Sie allerdings erst dann, wenn Sie einen Bewilligungsbescheid der RV erhalten. Daraus ist dann auch ersichtlich, ob Sie eine zeitlich befristete Rente oder eine Dauerrente bekommen.
Sie können bereits vorab mal telefonisch mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen, damit Ihre Verunsicherung erledigt ist. Ihren Ansprechspartner bzw. die Telefonnummer finden Sie im Anschreiben zu Ihrem Verdienst.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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