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Experten-Antwort

antrag erwerbsminderungsrente

von marlis16.10.2010 | 11:41
2124 Ansichten
6 Antworten

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seit 1.7.10. krankgeschrieben-antrag auf erwerbsmind.rente seit2.7.10- wegen : zwei Höftgelenkprothesen, Morb. Parkinson, Diabetes Typ2, am 15.10. kam mit der Post-Antrag zum 2.1.11- fehlen noch Angaben zum Verdienst.Ich bin verunsichert, bedeutet dieses Datum - 1.2.11, die Genehmigung der Rente? Würde mich über eine Antwort freuen. Marlis

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.10.2010 | 10:04

Die Anfrage der Rentenversicherung (RV) bezüglich Angaben zu Ihrem Verdienst ist durchaus positiv zu bewerten. Es kann durchaus sein, dass man Ihnen eine Rente genehmigt. Gewissheit hierüber haben Sie allerdings erst dann, wenn Sie einen Bewilligungsbescheid der RV erhalten. Daraus ist dann auch ersichtlich, ob Sie eine zeitlich befristete Rente oder eine Dauerrente bekommen.

Sie können bereits vorab mal telefonisch mit Ihrem Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen, damit Ihre Verunsicherung erledigt ist. Ihren Ansprechspartner bzw. die Telefonnummer finden Sie im Anschreiben zu Ihrem Verdienst.

5 Antworten

Machts Sinnam 16.10.2010 | 11:56
... das bedeutet die P r ü f u n g der Rente - die Genehmigung kommt mit einem ausdrücklichen Bewilligungsbescheid. Gruß! Machts Sinn
Klemensam 16.10.2010 | 12:04
zeitlich befristete Renten werden grundsätzlich erst nach dem 7 Monat der Feststellung des Leistungsfalles zur Auszahlung gebracht (§ 101 Abs. 1 SGB VI). Der Leistungsfall kann grundsätzlich erst nach Antragstellung festgestellt werden. Wenn bei ihnen der Leistungsfall schon ab Antragstellung ( Juli 2010 ) vorgelegen hat, dann zahlt der Leistungsträger die Rente dann ab dem 7 Monat nach der Feststellung des Leistungsfall - in ihrem Fall - dann ab 01.02.2011. Da die RV bereits Rückfragen zu ihrem Verdienst stellt, würde ich - bei aller gebotenen Zurückhaltung - schon eine Wette darauf annehmen, das ihnen die Rente genehmigt wird. Aber sicher können Sie erst dann sein , wenn ihnen der Bewilligungsbescheid zugeht.
Marlisam 16.10.2010 | 22:30
Ich möchte mich für die Beantwortung meiner Frage. Aber ich müßte noch eine loswerden. Auf dem Schreiben der Rente steht-Antrag auf -verminderte Erwebsminderungsrente. Ich habe Antrag auf---Volle Erwerbsminderungsrente --gestellt. danke für Antwort --Marlis
Klemensam 17.10.2010 | 09:10
Das hat schon seine Richtigkeit. Ein EM-Antrag lautet immer " Rente wegen Erwerbsminderung." Ob dann eine volle oder teilwiese EM-Rente genehmigt wird, entscheidet die RV anhand der med. Ermittlungen über ihren Gesundheitszustand. Die EM-Rente ist also kein Wunschkonzert wo Sie schon beim Antrag angeben können, welche EM-Rente ( volle oder teilweise ) Sie gerne hätten.
Marlisam 17.10.2010 | 10:24
Vielen Dank, besonders Klemens, für die Beantwortung meiner fragen. Marlis
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