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Experten-Antwort

Antrag Erwerbsminderungsrente Gutachten Spontanheilung

von hannes52203.05.2017 | 16:51
1758 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit nov. 2013 durchgehend krankgeschrieben. Anfänglich wegen Erschöpfungsdepression. Dann wurde zusätzlich Fibromyalgie diagnostiziert. 2014 eine psychosomatische Reha. Nachfolgend HH-Modell. Dies musste ich abbrechen, weil es nicht mehr ging. Januar 2016 habe ich den Antrag auf EMR gestellt. Von Mitte Februar bis Ende März Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik wegen Depression, Fibromyalgie und Erschöpfung. Entlassungsdiagnosen, Depressio, Fibromyalgie und chronisches Erschöpfungssyndrom. Als Arbeitsunfähig entlassen. 4 Wochen nach Entlasssung aus der Klinik hatte ich den Gutachtertermin. Ergebnis: voll Erwerbsfähig! Dies ist für mich nicht nachvollziehbar und es macht den Eindruck, daß der Gutachter das Beurteilungsvermögen andere Ärzte in Frage stellt. Oder es handelt sich um eine "Spontanheilung". Wer entscheidet eigentlich den Antrag?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.05.2017 | 09:23

Hallo, Hannes 522,

der medizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung erstellt ein Gutachten über Ihren gesundheitlichen Zustand. Dieses wird neben den weiteren vorliegenden medizinischen Unterlagen Grundlage für eine Entscheidung im Rentenverfahren, ob Sie die medizinischen Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung erfüllen. Der „Entscheider“ orientiert sich in der Regel an den vorgelegten medizinischen Unterlagen. Wie in Ihrem konkreten Fall entschieden werden wird bleibt abzuwarten.

Sollten Sie mit der dann getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen (Widerspruch / Klage).

14 Antworten

KSCam 03.05.2017 | 17:16
Meinen Sie den Rentenantrag? Über den entscheidet die DRV nach Auswertung der vorliegenden Berichte. Mehr kann man im Forum nicht sagen - ob und was Sie noch arbeiten können wissen wir alle nicht, weil wir keine Ärzte sind und gar nicht wissen was Sie bisher arbeiten konnten und was nicht. Arbeitsunfähig heißt zunächst mal nur, dass Ihre letzte Tätigkeit nicht mehr geht. Ob Sie auch (voll oder teilweise) erwerbsgemindert sind - also letztlich gar nichts mehr arbeiten können, steht auf einem anderen Blatt. Das entscheidet sich im Rentenverfahren, sind Sie nicht mit der Entscheidung einverstanden, können Sie Widerspruch und notfalls Klage gegen einen abgelehnten Widerspruch erheben. Dann entscheidet der Richter am SG.
Kahlaam 03.05.2017 | 18:49
Warten Sie erstmal ab ob Ihr EMR Antrag abgelehnt wird. KSC hat Ihnen bereits alles weitere dazu geschrieben. Bedenken Sie Arbeitsunfähig bedeutet nicht das man erwerbsgemindert ist. Wenn Sie dennoch der Meinung sind das Sie nicht mehr arbeiten können, dann empfehle ich Ihnen einen Fachanwalt zu konsultieren. Es kann auch sein, daß Ihr EMR Antrag genehmigt wird.
Katrin H.am 06.05.2017 | 20:11
Hallo Hannes, mir ging es genau so, seit 2014 krank und aus der Reha 2 mal unter drei Stunden erwerbsfähig entlassen. Ein ambulantes Gutachten bescheinigte mir volle Erwerbsfähigkeit. Die Rente wurde daraufhin abgelehnt, so geht es ganz vielen Antragstellern. Wenn diese Gutachten nochmals geprüft würden, käme es nicht zu solchen Entscheidungen. Der Bescheid wird vom Sachbearbeiter erstellt, der vom " Gutachten " abschreibt. Ich will Dir nicht die Hoffnung nehmen, aber Du solltest schon einmal über einen Widerspruch nachdenken. Viel Glück!
Fastrentneram 07.05.2017 | 07:03
Hallo Katrin H. Woher haben Sie denn die Erkenntnis, dass ein Sachbearbeiter über einen EM-Antrag entscheidet und dann noch, in dem er das Gutachten abschreibt? Sehr geehrter Hannes 522: Lassen Sie sich nicht von frustrierten Usern wie Katrin H. verunsichern! Der sozialmedizinische Dienst eines Rententrägers ( und nicht der Sachbearbeiter), bildet sich aufgrund aller vorliegenden medizinischen Unterlagen (auch diverser Gutachten) ein Urteil und schlägt dieses zur Entscheidung einem Juristen vor. Dies wurde auch schon häufig hier im Forum erläutert. Sie sehen also, User wie Katrin H. verbreiten einen ausgemachten Unsinn, was leider in einem öffentlichen Forum nicht verhindert werden kann. MfG
Katrin H.am 07.05.2017 | 10:16
Hallo Fastrentner, ich habe nicht geschrieben, dass der Sachbearbeiter entscheidet, sondern abschreibt ( das Gutachten liegt mir vor ), also bitte genau lesen und nicht gleich alles abtun. Auch bin ich nicht frustriert, denn ich habe kein Hartz IV beantrgen müssen. Ich komme weiter gut durch das Leben. Wenn der sozialmedizinische Dienst alle Unterlagen prüfen würde, hätte er festgestellt, dass ich innerhalb eines Jahres vier mal mal erwerbsunfähig eingestuft worden bin, zwei mal von der DRV selbst, also was ist hier Unsinn?
hannes522am 07.05.2017 | 11:12
Hallo, vorab noch kurz zur Info. Widerspruch ist abgelehnt. Nun liegt der Antrag beim SozGericht. Dauer ca. 2,5 - 3 Jahre. Hallo Fastrenter, wenn ich den Vorgang von Katrin H. betrachte, dann wäre eine "frustrierte" Meinung nicht verwunderlich. Hallo Katrin H. hast du jetzt schon Rente? An alle, das ist ein sehr schwerer Weg, der vor mir liegt. Und ich weiß nicht ob ich den durchhalte, Nicht nur das man mit seiner Krankheit tagtäglich kämpfen muss, so muss auch noch um die Rente gekämpft werden. Ich würde alles dafür geben endlich wieder arbeiten zu können. Das geht wohl den meisten so die einen Antrag gestellt haben. Wieviele stellen vielleicht erst kein Antrag, weil sie die Kraft dafür haben. Und wieviele geben vor dem Gericht auf. Dann hat die RV vielleicht das was sie wollte. Ich kann nur für mich sprechen. Aber wer schon psychisch krank ist, und andere Krankheiten hat, wofür offmals das Verständniss fehlt, ist schon mal froh darüber das Ärzte gefunden werden, die einen "Ernst" nehmen. Für mich ist es die "Hölle". Kein Einkommen und ständig auf die Hilfe Anderer angewiesen zu sein. Hartz4 ist abgelehnt, weil meine Freundin eine private RV hat. Die wird auch immer kranker. Darf man da nicht frustriert sein?
Katrin H.am 07.05.2017 | 11:38
Hallo Hannes, es tut mir leid, dass Du diesen zermürbenden Prozeß durchmachen mußt, vor allem mit diesem Krankheitsbild. Viel Kraft !!! Nein, ich bekomme keine Rente, ich werde anderweitig klarzukommen. Ich bin auf der Suche nach Leuten, denen es genauso wie mir ergangen ist. Es kann nicht sein, dass fehlendes Geld in der Rentenkasse dazu führt, dass die Anträge fast alle ersteinmal abgelehnt werden. Ds hat schon System! Ca. 300 Untrschriften würden reichen um aussagekräftig über diesen Misstand aufzuklären und auch an die Öffentlichkeit zu gehen. Falls Du dabei bist, melde Dich. Vielleicht hilft Dir dieser Gedanke dann ein wenig.
hannes522am 07.05.2017 | 17:53
Hallo Katrin, ich bin dabei
W*lfgangam 07.05.2017 | 22:46
Zitat von Katrin H. anzeigen
Hallo Kartrin H., rd. 50 % aller EM-Anträge gehen im ersten Durchlauf durch - und nun? Reduziert sich Ihre 'Empörung' entsprechend auf fast gar nichts? Gruß w. PS: um verfügbare statistische Zahlen bemühen Sie sich bitte selbst, sofern Ihnen das Geld für den Online-Zugang nicht ausgeht ;-)
Katrin H.am 08.05.2017 | 07:20
Hallo Hannes, ich habe Deine Situation mit aufgenommen und melde mich zu gegebener Zeit bei Dir ( ...kann ein wenig dauern ). Ich wünsche Dir ersteinmal viel Kraft und Durchhaltevermögen. Danke und viele Grüße. Katrin Wolfgang, Deine unqualifizierten und niveaulosen Äußerungen braucht hier kein Mensch. Vielleicht suchst Du Dir ein anderes Betätigungsfeld!
hannes522am 08.05.2017 | 09:20
Hallo W*lfgang, Danke für deine Antwort. Aber wie meinst du das mit den 50%?
egal (der Erste)am 08.05.2017 | 13:34
@ Katrin Über die Qualifiziertheit von Beiträgen kann man bei Jemandem, der "innerhalb eines Jahres 4 mal als erwerbsunfähig (nebenbei: Erwerbsunfähigkeit gibt es seit 15 nicht mehr...) eingestuft wurde", davon sogar 2 mal von der DRV (???), und jetzt trotzdem keine Rente bezieht, auch vortrefflich diskutieren
egal (der Erste)am 08.05.2017 | 13:36
...seit 15 Jahren...
W*lfgangam 08.05.2017 | 19:36
Hallo hannes522, dass die Hälfte aller gestellten EM-Antrag entsprechend den med. Einschränkungen zur einer Rentenzahlung führt, weil eine EM vorliegt - ohne Widerspruch, ohne Klage, problemlos. Die Aussage von Katrin H. "Es kann nicht sein, dass fehlendes Geld in der Rentenkasse dazu führt, dass die Anträge _fast alle ersteinmal abgelehnt werden_. Ds hat schon System! ist einfach unwahr und wohl Ihrer persönlichen Situation geschuldet, dass Sie sich als 'Alle' fühlt. >Katrin H.: Wolfgang, Deine unqualifizierten und niveaulosen Äußerungen braucht hier kein Mensch. Vielleicht suchst Du Dir ein anderes Betätigungsfeld! EM-Simulant? ...blöd, fehlt mir die Qualifikation ;-) Gruß w.
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