Antrag Erwerbsminderungsrente in Beratungsstelle

von
Vera

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in Kürze einen Termin in einer Beratungsstelle zur Beantragung einer Erwerbsminderungsrente und dazu hätte ich eine Frage.
Man liest immer wieder das es durchaus sinnvoll ist dem Antrag gleich vorliegende med. Unterlagen beizufügen. Nur stellt sich mir hier jetzt die Frage wie man das am besten machen sollte. Es handelt sich ja dabei schon um sehr sensible medizinische Unterlagen die nur für ärztliche Hände bestimmt sind.
Wie sollte man nun am besten diese Unterlagen den Antragsformularen beifügen? In einem verschlossenen Umschlag? Mit einem Hinweis das es nur von med. Fachpersonal geöffnet werden soll?

Oder wie verfährt man hier am besten?

von
Tippsi

Hallo Vera,
nehmen Sie doch einfach die Unterlagen in einem (noch) nicht verschlossenem Umschlag mit.
Dann können Sie vor Ort entscheiden, ob Sie der Beratungsstelle diesen offen übergeben oder dann verschließen mit Zusatz nur für die medizinischen Begutachter der DRV.
Auch wenn so viel über Datenschutz und Missbrauch spekuliert wird, wenn es sich um eine offizielle Beratungsstelle der DRV handelt, dürfen Sie darauf vertrauen, das keiner der dortigen Mitarbeiter Ihre Unterlagen penibel liest, sondern lediglich den Eingang feststellt und dann weiterreicht.
Ihr Antrag kann schneller bearbeitet werden, wenn die Unterlagen beigefügt sind, da dann nicht alle Ihre Ärzte nochmals von der DRV aufgefordert werden müssen, einen Befund abzugeben, sondern gezielt nachgefragt werden kann.
Viel Erfolg und gute Besserung!
Tippsi

Experten-Antwort

Hallo Vera,
ich schließe mich dem Kommentar von Tippsi an.
Die ärztlichen Unterlagen können auch in einem verschlossenen Umschlag dem Rentenantrag beigefügt werden.

von
KSC

Als Berater habe ich zunächst gar nicht die Zeit mir das medizinische Material durchzulesen.
Zweitens habe ich auch keine medizinische Fachkompetenz.

Wozu sollte es sich der Berater antun seitenlange Arztberichte zu lesen?

Sorry, das interessiert mich nicht, sollte ich Zeit übrig haben, lese ich lieber den Sportteil der Zeitung als medizinisches Gedöhns wildfremder Menschen oder Tratsche mit Kollegen über Gott und die Welt

von
Schorsch

Zitiert von: Vera
Nur stellt sich mir hier jetzt die Frage wie man das am besten machen sollte. Es handelt sich ja dabei schon um sehr sensible medizinische Unterlagen die nur für ärztliche Hände bestimmt sind.

Bevor Ihre medizinischen Unterlagen in ärztliche Hände gelangen, werden sie zunächst vom für Ihren Rentenantrag zuständigen Sachbearbeiter gesichtet und weitergeleitet.

Sie werden also kaum verhindern können, dass auch Nicht-Mediziner die ärztlichen Unterlagen zu sehen bekommen.

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass der DRV-Sachbearbeiter Sie persönlich kennt, dürfte wohl äußerst gering sein.

Wenn Ihnen das "Risiko" trotzdem zu hoch sein sollte, müssen Sie eben auf Ihre Antragsstellung verzichten.
Denn selbst ein verschlossener Briefumschlag schützt nicht vor neugierigen Blicken.
Womöglich macht ein verschlossener Umschlag sogar erst neugierig...

MfG

von
Vera

Zitiert von: Schorsch

Sie werden also kaum verhindern können, dass auch Nicht-Mediziner die ärztlichen Unterlagen zu sehen bekommen.

Zitiert von: Schorsch

Denn selbst ein verschlossener Briefumschlag schützt nicht vor neugierigen Blicken.
Womöglich macht ein verschlossener Umschlag sogar erst neugierig...

Ist das in der heutigen Zeit wirklich so, dass jeder bei der DRV diese Unterlagen sichten kann? Das war mir jetzt wirklich nicht so klar und bewusst.

Gerade heutzutage wo man überall seitenlange Dokument unterschrieben muss nur wenn man Name und Adresse irgendwo angibt, kann jeder auf die medizinischen Daten bei der DRV schauen?

Und mir war auch nicht klar und bewusst das bei der DRV verschlossene Umschäge die Neugier weckt.

Dann hat es wohl nicht wirklich Sinn sich darüber Gedanken zu machen wie man seine höchst persönlichen und sensiblen Daten schützt. Ist wohl besser das dann alles einfach abzugeben und zu hoffen das alles halbwegs seriös zugeht.

Danke für die Aufklärung und Erkenntnis. Ist schon ein Stück entwüdigend wenn man das so liest.

von
W°lfgang

Hallo Vera,

zunächst mal ist jeder, der Ihren Rentenantrag aufnimmt + bearbeitet, dem Datenschutz verpflichtet - egal, welche 'Geschichten' Sie erzählen, welche Daten abgefragt werden, welche med. 'Geheimnisse' Sie haben bzw. welche Diagnosen das med. Personal gestellt hat.

Das ist und bleibt hinter verschlossenen Türen! Und ist mit Antrag aufgenommen /Tür zu /der/die Nächste bitte, schon in Vergessenheit geraten.

Daneben kann es hilfreich sein, einen oberflächlichen Blick in die Diagnosen zu werfen - irgendwas muss man in den R0210/Abfrage des Grundes für den EM-Antrag - ja reinschreiben, und da fällt so einigen Antragstellern außer pauschalierten Aussagen/ich kann einfach nicht mehr, so rein gar nichts ein, können das eigene Krankheitsbild/besser: den Grund/warum halte ich mich für EM, für den vermeintlichen Rentenantrag, nicht genauer spezifizieren. Deswegen kann auch ein Blick vom Sachbearbeiter in die Befundberichte hilfreich sein, um die Begründung des Antrags an dieser Stelle voranzubringen.

Wenn Ihnen Diagnosen 'peinlich' sind, oder Sie die Person kennen, die den Antrag aufnimmt, kann ich Ihren Einwand durchaus verstehen - das entscheiden Sie dann.

> Oder wie verfährt man hier am besten?

Normal halt ...
Unterlagen auf den Tisch, Antrag aufgenommen, fertig ...gibt es Rückfragen, schauen Sie gerne wieder rein :-)

Alternativ füllen Sie das alles alleine + richtig aus und sind bis zum Versand Herrin über Ihre Daten, nutzen sogar eAntrag online via ePerso ...'nen Fachanwalt oder priv. Rentenberater könnten Sie damit auch betrauen - Daten dann allerdings auf deren Schreibtisch ;-)

Gruß
w.
PS: Wenn Sie wüssten, dass Ihre Papier-Unterlagen/Daten bereits in der digitalen Poststelle der DRV sortiert/gescannt und mitgelesen werden können …

von
Vera

@W°lfgang
Vielen, vielen Dank für die ausführlichen Zeilen

Zitiert von: W°lfgang

zunächst mal ist jeder, der Ihren Rentenantrag aufnimmt + bearbeitet, dem Datenschutz verpflichtet - egal, welche 'Geschichten' Sie erzählen, welche Daten abgefragt werden, welche med. 'Geheimnisse' Sie haben bzw. welche Diagnosen das med. Personal gestellt hat.

Gilt diese Verpflichtung auch für die ärztliche Schweigepflicht?

von
Tippsi

Zitiert von: Vera
@W°lfgang
Vielen, vielen Dank für die ausführlichen Zeilen

Zitiert von: W°lfgang

zunächst mal ist jeder, der Ihren Rentenantrag aufnimmt + bearbeitet, dem Datenschutz verpflichtet - egal, welche 'Geschichten' Sie erzählen, welche Daten abgefragt werden, welche med. 'Geheimnisse' Sie haben bzw. welche Diagnosen das med. Personal gestellt hat.

Gilt diese Verpflichtung auch für die ärztliche Schweigepflicht?

Liebe Vera,
wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen wollen/müssen, weil sich nicht oder nur noch teilweise erwerbsfähig sind, dann kommen Sie nicht drum herum, auch die Ursachen Ihrer Erwerbsminderung "auf den Tisch zu legen". Wie der Experte bestätigt hat, kann das auch ein verschlossener Umschlag sein. Der Sachbearbeiter wird den nicht aus purer Neugier öffnen, auch wenn dies in diesem Thread schon unterstellt wurde.
Er wird den Umschlag mit Ihrem Aktenzeichen versehen und dem Antrag beifügen.
Wenn Sie keine Unterlagen beifügen, müssen sie danach für die Ärzte, die Sie in Ihrem Antrag angegeben haben, eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben, damit die DRV die Möglichkeit hat, die Befunde direkt bei den Ärzten anzufordern. Das ist, wie ich schon vorher schrieb, wesentlich zeitaufwändiger.

So oder so kommen Sie nicht ohne dass zumindest der Gutachter der Rentenversicherung Ihre Krankheitsgeschichte erfährt zu einem Erwerbsminderungsbescheid. Die Personen, die auf dem Weg zum Gutachter Ihre Papiere in den Fingern haben, haben gar nicht die Zeit, sich alles durchzulesen.
Und bei der Poststelle, die Ihre Unterlagen scannt, wird lediglich darauf geachtet, dass die Dokumente alle erfasst wurden und ebenfalls Ihr Aktenzeichen haben.
Neulich ging durch die Medien, das Tausende von medizinischen Daten auf einem offenen Server herumschwirrten. Ja, das sollte nicht so sein, ist aber passiert. Ja und? Nun weiß Herr XY von Herrn YX, dass dieser eine krumme Wirbelsäule hat. Was soll der damit anfangen??

Sie aber können etwas mit Ihren Unterlagen anfangen, nämlich die der DRV vorlegen, damit Ihr Antrag zügig bearbeitet wird.
Hier geht es nämlich um IHRE Gesundheit und darum, dass Sie sich bei bewilligter Erwerbsminderungsente weniger Gedanken um die finanziellen Folgen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen machen müssen.

Also machen Sie sich lieber einen Shitwetter Tee und verbringen das Wochenende gemütlich auf der Couch und nehmen dann den Termin war (mit den Unterlagen dabei)!

Alles Gute und vor allem Gute Besserung!
Tippsi

von
Alfons

Zitiert von: Tippsi

Der Sachbearbeiter wird den nicht aus purer Neugier öffnen, auch wenn dies in diesem Thread schon unterstellt wurde.

Kennen Sie "DEN" Sachbearbeiter persönlich oder woher wissen Sie das so genau?

Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass ein verschlossener Umschlag kein undurchsichtiger Tresor ist aber nicht, dass alle DRV-Mitarbeiter unbedingt erfahren wollen, unter welchen Krankheiten widfremde Mitbürger leiden!

Ob es Ihnen nun gefällt oder nicht: Auch ein verschlossener Umschlag ist nicht sicher vor neugierigen Blicken!

von
Berater

Hier wird mal wieder aus einer Mücke ein Elefant gemacht.
Jeden Tag werden hunderte von Anträgen auf Erwerbsminderungsrente aufgenommen und in der Regel mit Kopien ärztlicher Berichte eingereicht, ohne dass sich auch nur ein Versicherter aufregt.
Wenn jemand meint, seine Sachen in einem verschlossenen Umschlag einreichen zu müssen, soll er oder sie das tun und gut ist es. Ob der Umschlag dann von einem Sachbearbeiter geöffnet oder von einem Mitarbeiter des sozialmedizinischen Dienstes bleibt dann offen, aber alle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und niemand kennt den Versicherten oder die Versicherte persönlich.
Also bitte sachlich bleiben und keine unnötige Panik verbreiten.
Über manche hausgemachte Probleme und den Reaktionen hier im Forum kann man nur ungläubig den Kopf schütteln.

von
W°lfgang

Zitiert von: Vera
@W°lfgang
Vielen, vielen Dank für die ausführlichen Zeilen
Zitiert von: W°lfgang

zunächst mal ist jeder, der Ihren Rentenantrag aufnimmt + bearbeitet, dem Datenschutz verpflichtet - egal, welche 'Geschichten' Sie erzählen, welche Daten abgefragt werden, welche med. 'Geheimnisse' Sie haben bzw. welche Diagnosen das med. Personal gestellt hat.

Gilt diese Verpflichtung auch für die ärztliche Schweigepflicht?

Hallo Vera,

die ärztliche Schweigepflicht/Entbindung davon, hat mit dem allgemeinen Datenschutz zunächst herzlich wenig zu tun. Die Daten, die Sie bei Antragstellung offenbaren, sind komplett unter Verschluss innerhalb des Verwaltungsverfahrens/Ihres Antrages.

Med. Daten, die für Ihren Antrag hilfreich sind, geben Sie allein selbst frei - via Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ...für ggf. weitere Nachfragen der DRV zu Ihrem Antrag/Ihren gesundheitlichen Einschränkungen, um eine sachgerechte Entscheidung anhand Ihrer Einschränkungen treffen zu können/mithilfe eben Ihrer behandelnden Ärzte/Nachfragen dort. Natürlich können Sie die Nachfragen auf einzelne Ärzte begrenzen oder spezielle, die Ihnen nicht 'wohl gesonnen' sind, ausschließen. Dazu ist die Schweigepflichtsentbindung da.

SIE entscheiden, welche Daten zur DRV fließen/ausgewertet werden ...aber, machen Sie es _sich_ und der Antragsstelle nicht schwerer, als so einen simplen EM-Antrag zu erfassen ...für Sie ein ganz großer Schritt im Leben, für die Antragsstelle nur kleiner Hüpfer ;-)

Gruß
w.

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