Antrag Erwerbsminderungsrente - Was ist entscheidend?

von
Franziska

Ein freundliches Hallo in die Expertenrunde,

ich habe Fragen zum "zügigen/reibungslosen/unkomplizierten" Erhalt einer Erwerbsminderungsrente:

1. Was ist das "A und O" bei der Antragstellung einer Erwerbsminderungsrente?

2. Welche "Kernfehler" kann ich bei der Antragstellung vermeiden?

3. Einen Teil der Facharztberichte habe ich schon erhalten. Soll ich bereits jetzt den Antrag stellen und die noch fehlenden Facharztberichte dann nachreichen? Geht das?
Oder ist es besser den Antrag erst dann zu stellen, wenn alle Facharztberichte vorliegen?

4. Wie alt dürfen die Facharztberichte maximal sein, um von der DRV anerkannt zu werden?

5. Ab welchem Grad der Behinderung erhält man mit dem Schwerbehindertenausweis leichter eine Erwerbsminderungsrente?

6. Auf was ist sonst noch zu achten um einen "zügigen/reibungslosen/unkomplizierten" Ablauf sicher zu stellen?

LG
Franziska

von
Schade

bei Rentenanträgen kommt es
a) darauf an dass das Versicherungskonto geklärt ist und
b) das belegt wird was medizinisch für das Vorliegen der EM spricht.

Zu a) wäre es gut wenn das Versicherungskonto geklärt ist - müssen noch Zeiten geklärt werden, verzögert sich das Rentenverfahren.

zu b) sollten Sie mit Ihren medizinischen Ratgebern besprechen was vorgelegt werden soll. Facharztberichte zu Erkrankungen, die für die Beurteilung einer EM nicht wichtig sind, sind eher entbehrlich.
Ältere Berichte helfen höchstens wenn sie noch den aktuellen Zustand beschreiben (dass ein Fuß ab ist, kann auch in einem 10 Jahre alten Bericht stehen, weil "das Ding" wohl kaum nachgewachsen ist).

Schwerbehinderung und Erwerbsminderung sind unterschiedlich definierte Begriffe, es gibt Menschen mit GdB die relativ problemlos arbeiten können (Rollifahre im Büro, Blinder mit Blindenberuf....)

Je klarer der Fall um so schneller/ problemloser geht es wohl....

von
Andreas

Die medizinischen Unterlagen sollten aussagend sein. Vorher bei den zuständigen Ärzten eventuell noch Untersuchungen machen lassen, damit der aktuelle Stand dokumentiert ist.

Ansonsten kann man sich beim Rentenantrag auch von Rentenberatern kostenpflichtig helfen lassen oder von ehrenamtlichen Versichertenältesten (kostenfrei).

von
Paul

Wichtig ist, das alle entscheidenen Arztberichte dem Antrag beiliegen.
Der kernfehler ist nämlich wirklich sehr oft, das der DRV nicht alle entscheidenen Befunde vorlügen.
Holen sie von allen entscheidenen Ärzten aktuelle Befunde ein, kopieren diese und legen diese direkt dem Antrag bei.
Die Erkrankung soll von Beginn der Erkrankung bis hin zum aktuellen Status lückenlos dokumentiert sein.
Bitte nichts nachrreichen

von
wie-was-wo-wann

Hallo Franziska,

schnell.....geht es i. d. R nicht rechne mal,
wenn es spitzenmässig lauft 6..----12 Monate!

Die neuen Facharzt Befunde sollten schon
fundiert sein! Also Zustand nach """" kann vieles so oder so Aussagen.
Gleichzeitig z. B. Diagnose XY, diese kann schwer oder auch leicht sein. Die Umschreibung der Einschränkung ist wichtig.

Dennoch fordert die DRV bei den Ärzten
nochmals mit dem Formular: R3214
"Ärztlicher Befundbericht zum Rentenantrag bei der Rentenversicherungbzw. zur Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung" an.

Des weiteren wird der Arbeitgeber angeschrieben Formular R3212
oder auch neu R3502-00!?
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/vordruck-der-drv-r3212-wegen-antrag-auf-emr.html

Mit dem Selbsteinschätzungsbogen R0215 wäre ich vorichtig!
Eine Fachanwältin sagte mal zu mir...es wurde auf der Sozial Tagung davon abgeraten.

Nochmals, was ist für den Antrag zuträglich:
1.alle Formulare
2.fundierte Arzt Berichte und oder den Bogen R3212
gleich auf eigene Faust mit ausfüllen lassen.
3. Kopie Familien-Stammbuch oder Geburts-urkunde der Kinder.
4. Eine Umschreibung der Einschränkungen-Erkrankungen, warum nur unter < 3 Std. täglich oder 3-5 Std. täglich.

Hierbei wäre sicherlich eine Hilfestellung durch Anwalt, VDK, SovD, Ärzt, oder Rentenberater sinnvoll.

Weitere Info:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Erwerbsminderung.html?nn=29d5c808-afa1-4af3-872a-64a40841ef0c

https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/erwerbsminderungsrente-beantragen-3-tipps-fuer-einen-positiven-ausgang

https://www.rehainfo-aerzte.de/de/Inhalt/20_Aerztliche_Aufgabe/04_EM-Rente/befundbericht_ausfuellhinweise_rente.html

Grüße

Experten-Antwort

Hallo Franziska,
dem Grunde nach sind die gegebenen Antworten schon aussagekräftig und korrekt.

Ihr Versicherungskonto muss vollständig und korrekt sein, ggf. ist eine Kontoklärung durchzuführen.
Zum Gesundheitszustand sollten sie alle Ärzte und Mediziner benennen, die zu ihrem Gesundheitszustand Angaben machen können. Gutachten und Befundbericht, so ihnen diese vorliegen, bitte gleich in Kopie mit einreichen.

Das Formular R0215 (Selbsteinschätzungsbogen) ist freiwillig. Hier haben sie die Möglichkeit -unabhängig der in Gutachten verschriftlichten Feststellungen- ihre gesundheitlichen Probleme aus ihrer Sicht zu schildern.

von
Egon

[quote=361259

Mit dem Selbsteinschätzungsbogen R0215 wäre ich vorichtig!
Eine Fachanwältin sagte mal zu mir...es wurde auf der Sozial Tagung davon abgeraten.

[/quote] Das kann man pauschal nicht sagen. Ich bekam diesen bei einer Verlängerung erstmals in die Hand gedrückt und habe ihn umfassend ausgefüllt. Ergebnis war eine EMR auf Dauer. Wie der Experte schon sagt, freiwillige Basis,aber nicht unbedingt die schlechteste Möglichkeit, der RV noch Verhältnisse nahezubringen.

von
Wieso

Ich habe den Selbsteinschätzungsbogen immer ergänzt und um eine Seite mit ausführlichen Darstellungen ergänzt. 1 EM Rente 3 Jahre, nächste Verlängerung ohne Begutachtung nur mit diesem Bogen und dem Hausarztbrief wieder 3 Jahre.

Fakt ist warum davon abgeraten wird ist schlichtweg, dass häufig Dinge drinstehen die so vom Arzt nicht bestätigt werden, oftmals dramaturgisch entsprechend schärfer sind (verständlich) und daher eher einen gegenteiligen Eindruck hinterlassen als wenn man da was vormachen will.

Wenn man sachlich seine Einschränkungen beschreibt kann das nur ein Mehrwert für den Antrag sein.

von
Kgkg

Großer Gott wenn man das liest. Ein rolli Fahrer und ein BLINDER sind nicht EM, wenn sie irgendwo was finden. Verrückt, da gibt es offenbar eine neue Definition von verfügbar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ich glaube ca. 60 % der EM Renten gehören sofort aufgehoben wenn man allein schon die Tätigkeiten der Minijobber berücksichtigt.

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