1. Über den Rentenantrag der Altersrente wird der Rentenversicherungsträger sicherlich unverzüglich entscheiden können.
2. Den Rentenantrag auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit sollten Sie zunächst nicht zurücknehmen. Sie sollten jedoch überprüfen lassen, ob diese Rente höher ausfällt, als die z.Zt. bezogene Sozialleistung, nur dann lohnt es sich wirtschaftlich dieses Verfahren fortzuführen. Sollte ein Rentenanspruch bestehen, dann wird aufgrund des Besitzschutzes die nachfolgende Rente mindestens in der bisherigen Höhe weitergezahlt.
3. Sie sollten eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen, damit die Wirtschaftlichkeit anhand von Probeberechnungen überprüft werden kann.