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Antrag Erwerbsunfähigskeitsrente aus den Ausland

von peter15.06.2009 | 05:06
847 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag. Ich erfuelle die Versicherungsrechtliche Voraussetzungen, um einem Antrag wegen Erwerbsunfähigskeitsrente zu stellen. Ich war fuer 2 Jahre in aerztliche Behandlung in Deutschland und nun seit Anfang des Jahres ins Ausland umgezogen, um eine Therapy in meine Muttersprache weiter fuehren zu koennen. Nun ist klar geworden, dass ich nicht mehr arbeiten kann. Fragen: a) kann ich ein Antrag aus den Ausland stellen? wenn Ja, wie? Per Fax oder Post. b) welche Formulare soll ich dafuer benutzen. c) um die medizinische Voraussetzungen zu erfuellen: werden auslaendische (auf deutsch oder english geschrieben) aerztlichen Berichte anerkannt? d) wenn eventuell weitere Gutachten angefordert werden, sollen die nur in Deutschland stattfinden? (mein Land hat kein Abkommen mit den DE) Danke in vorruas fuer Ihr Unterstuetuzung.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihrer Anfrage ist zu entnehmen, dass Ihr Wohnsitzstaat nicht innerhalb in der Europäischen Union liegt und dieser Staat mit der Bundesrepublik Deutschland auch kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Es gilt somit folgendes :

zu a. und b. :

Anträge auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können prinzipiell auch aus dem Ausland gestellt werden.

Sie können den Antrag formlos (per einfachem Brief oder per FAX) bei dem Rentenversicherungsträger, bei dem Sie zuletzt in Deutschland versichert gewesen sind, stellen.

In diesem Fall erhalten Sie die erforderlichen Formulare zur Antragstellung von dort übersandt.

Die Personenstandsdaten und die Staatsangehörigkeit müssen bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland durch die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat ) bestätigt werden.

Sie haben alternativ dazu auch die Möglichkeit, den Antrag direkt über die deutsche Auslandsvertretung einzureichen. Dazu müssten Sie sich schriftlich unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer, der gewünschten Rentenart und des zuständigen Rentenversicherungsträgers an das Konsulat oder die Botschaft wenden.

Den üblichen Verfahrensablauf bitten wir mit den Vertretern vor Ort abzuklären.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Sie sich die Antragsunterlagen aus dem Internet herunterladen (Internet-Adressen: www.deutsche-rentenversicherung.de - oder - www.deutsche-rentenversicherung-bw.de ) und diese soweit möglich selbst ausfüllen. Die Bestätigung der Personalien und der Staatsangehörigkeit sind auch in diesem Fall durch die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) vorzunehmen.

Außerdem benötigen wir zur Entscheidung über Ihren Antrag auf verminderte Erwerbsfähigkeit neben den vollständigen Antragsunterlagen noch aussagekräftige medizinische Unterlagen.

zu c. :

Ausländische medizinische Unterlagen werden grundsätzlich anerkannt. Fremdsprachliche Unterlagen werden vor einer Entscheidung ins Deutsche übersetzt.

zu d. :

Sollte der zuständige Leistungsträger nach Prüfung aller vorhandenen medizinischen Unterlagen zu dem Ergebnis gelangen, dass noch ein weiteres Gutachten zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit erforderlich ist, würde eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Botschaft im Wohnsitzstaat veranlasst werden.

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