Hallo minie123,
der Bescheid der Argentur für Arbeit hat keinen Einfluss auf den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung. Um diese Rente zu erhalten müssen versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen vorliegen. Sie müssen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten belegt haben. Wer nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, hat dann Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Diese Punkte werden von Ihrem Rentenversicherungsträger geprüft, wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Mit dem Antrag erfolgt auch eine Meldung an Ihre Krankenkasse, die dann prüft, nach welchen gesetzlichen Vorschriften Sie ab Rentenantrag zu versichern sind.