antrag eu-rente

von
minie123

Hallo,

ich bin seit 2006 krankgeschrieben und habe bisher AlgII bezogen.

Da die Krankschreibung nicht vorhersehbar ist, habe ich jetzt einen EU-Antrag gestellt.

Bisher erhielt ich ALGII, heute kam der Bescheid das ich nicht mehr hilfebedürtig bin, da das Einkommen meines Ehemannes sich erhöht hat.

Meine Frage ist nun, welchen Einfluss hat jetzt dieser Bescheid der ARGE auf meinen Antrag und wie sieht es mit der Krankenversicherung ( familienversichert beim Ehemann ) sowie der Rentenversicherung aus?

Muss ich den ablehnenden Bescheid der Rentenversicherung melden?

Kann ich überhaupt den EU-Antrag stellen?

Ich bedanke mich im voraus für Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
minie123

von
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Sie sollten sich, insbesondere hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei beraten lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..

von
Schade

Entscheidend ist, ob die medizinischen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sie müssen 5 Beitragsjahre haben und in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge und zudem erwerbsgemindert beurteilt werden.

Ob Ihr Ehepartner Geld hat oder eine "arme Sau" ist, ist egal, ob Sie ALG 2 erhalten oder nicht, weil keine Bedürftigkeit vorliegt, ist bei der Frage, ob Sie erwerbsgemindert sind völlig belanglos.

Experten-Antwort

Hallo minie123,

der Bescheid der Argentur für Arbeit hat keinen Einfluss auf den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung. Um diese Rente zu erhalten müssen versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen vorliegen. Sie müssen die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten belegt haben. Wer nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, hat dann Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Diese Punkte werden von Ihrem Rentenversicherungsträger geprüft, wenn Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Mit dem Antrag erfolgt auch eine Meldung an Ihre Krankenkasse, die dann prüft, nach welchen gesetzlichen Vorschriften Sie ab Rentenantrag zu versichern sind.

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