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Experten-Antwort

Antrag EU Rente und AU

von Monolith03.01.2012 | 19:22
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4 Antworten

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Welchen Einfluss hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Hausarztes zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Begutachtung durch die RV. Muss man da seit Monaten krankgeschrieben sein damit die EU- Rente genehmigt wird. Ist man der "Dumme" wenn man solange arbeitet bis es schliesslich nur noch der Restgesundheit schadet und die EU-Rente wird mangels genügend Arbeitsunfähigkeitszeit abgelehnt ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell werden weitere Gutachten angefordert. Aufgrund der vorliegenden ärztlichen Unterlagen wird dann Ihr Leistungsvermögen festgestellt. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.

Einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reichen für eine Entscheidung nicht aus. Ebenfalls spielt die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit oder gar mangelnde Arbeitsunfähigkeitszeiten eine untergeordnete Rolle. Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet ja nicht automatisch, dass evtl. eine Erwerbsminderung vorlag bzw. vorliegt. Ausschlaggebend ist also Ihr aktuelles Leistungsvermögen. Die vorgelegten ärztlichen Unterlagen sollten deshalb schon ganz genau Ihren derzeitigen Gesundheitszustand beschreiben.

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3 Antworten

KSCam 03.01.2012 | 20:05
Wichtig ist der Gesundheitszustand und sonst gar nichts - da gibt es keine Pauschalaussagen. Und schon gar keine Mindestkrankheitszeit.... Wenn ein Dachdecker vom Dach fällt, querschittsgelähmt und im Koma liegt, braucht der nicht "monatelang krank" gewesen sein.
Krämersam 04.01.2012 | 09:57
Eine EM-Rente können Sie auch aus einen ausgeführten Vollzeitjob heraus stellen und auch bekommen. Für einen EM-Antrag muss grundsätzlich keine aktuelle AU vorliegen oder müssen AU Zeiten in der Vergangenhet vorgelegen haben. Natürlich wäre es aber z.b. für eine Beschleunigung des EM-Verfahrens von Vorteil, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine möglichst lange AU vorliegt. Auch und gerade deshalb weil dann ja bereits aktuelle ärztliche Unterlagen/Befundberichte /Diagnosen ihrer behandelnden Ärzte vorliegen die ihr Anliegen unterstützen und zum anderen eben auch dadurch den zeitlichen Ablauf des Verfahrens beschleunigen können - aber nicht zwangsläufig müssen. Und natürlich ist eine sehr lange Zeit einer aktuellen Krankschreibung auch immer ein Indiz dafür , das auch eine EM vorliegen KÖNNTE.
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