Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell werden weitere Gutachten angefordert. Aufgrund der vorliegenden ärztlichen Unterlagen wird dann Ihr Leistungsvermögen festgestellt. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reichen für eine Entscheidung nicht aus. Ebenfalls spielt die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit oder gar mangelnde Arbeitsunfähigkeitszeiten eine untergeordnete Rolle. Eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet ja nicht automatisch, dass evtl. eine Erwerbsminderung vorlag bzw. vorliegt. Ausschlaggebend ist also Ihr aktuelles Leistungsvermögen. Die vorgelegten ärztlichen Unterlagen sollten deshalb schon ganz genau Ihren derzeitigen Gesundheitszustand beschreiben.