Hallo Sven S.,
sofern sich aus dem Entlassungsbericht die Anregung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) ergibt, wird der Rentenversicherungsträger auf Sie zu kommen und über den Rehabilitationsberater Leistungen bzw. Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation mit Ihnen erörtern. Wenn Sie möchten, können Sie sich selbstverständlich auch schon vorher mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen und sich zum Sachstand informieren lassen. Ein formeller weiterer Antrag auf Leistungen zur LTA ist nicht erforderlich, da sich die Anregung aus der medizinischen Reha-Maßnahme ergibt.