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Antrag für orthopädischen Bürostuhl für DRV!

von fraumeier30.01.2010 | 10:26
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Hallo. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte. Bin 40Jahre alt, arbeite zur Zeit Teilzeit (30Stunden/Woche) und habe einen 1-Jahrevertrag. Zuvor war ich lange Krank, und habe Übergangsgeld, Krankengeld bezogen. War auch auf Reha etc. Habe mit der Wirbelsäule (Rheuma) Probleme und bin zu 60% Schwerbehindert. Ausweis ist unbefristet. Ich arbeite im Büro. Sitze also den ganzen Tag. Hatte schon mal vor 8 Jahren einen orth.pädischen Bürostuhl vom Rententräger erhalten. Dieser ist aber längst kaputt. Mein neuer Arbeitgeber hat nur einen ganz einfachen Bürostuhl. Da er von meiner Schwerbehinderung nichts weiss, möchte ich ihn natürlich wg. Spezialbürostuhl nicht ansprechen. Er würden denn eh nie zahlen!!! Meine Frage: Ich möchten einen Antrag (G100+G3143) beim Rententräger stellen. Was muß ich beachten? ich bekomme von meinem Arzt ein Attest, dass ich einen orth.Bürostuhl brauche. Laße mir auch gleich ein Angebot von einem günstigen orth.Bürostuhl erstellen. Was kann ich sonst noch tun, damit der Antrag genehmigt wird??? Danke fraumeier

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo fraumeier,

da kann ich den "Vorrednern" nur zustimmen. Reichen Sie die erwähnten Unterlagen ein, mehr können Sie vorerst nicht tun. Stellen Sie den Antrag und warten Sie ab. Wenn die Rentenversicherung noch Unterlagen von Ihnen braucht, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

5 Antworten

Behinderteram 30.01.2010 | 12:13
Zitat : " Da er von meiner Schwerbehinderung nichts weiss, möchte ich ihn natürlich wg. Spezialbürostuhl nicht ansprechen." Da wäre ich an ihrer Stelle aber sehr sehr vorsichtig ! Haben Sie ihre Schwerbehinderung schon seit vor ihrem neuen Job oder erst n a c h Antritt des neuen Jobs zuerkannt bekommen ? Haben Sie die Schwerbehinderung schon seit vor ihrem neuen Job, hätten Sie dies beim Anstellungsgespräch von sich aus unbedingt angeben müssen. Ihr Arbeitgeber könnte - wenn er dann irgendwann davon mal zufällig erfahren sollte - ihnen einen " Strick " daraus drehen . Von Regressforderungen an Sie bis zur sofortigen Kündigung ist alles denkbar. Haben Sie die Schwerbehinderung dagegen erst n a c h Antritt zuerkannt bekommen, brauchen Sie diese auch nicht dem AG melden ! Auf jeden Fall , wenn Sie den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wegen dem Bürüstuhl stellen würden, wird ihr AG daraufhin sicher von ihrer Schwerbehinderung sowieso erfahren. Attest des Artzes ist ganz wichtig und sollte dem Antrag auf jeden Fall beigefügt werden.
Stefanam 30.01.2010 | 12:39
Bitte nicht nur ein Attest sondern das Formular "Ärtzlicher Befundbericht" beifügen. Meistens reicht ein einfaches Attest nicht aus.
Nixam 30.01.2010 | 18:52
...und eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass der Bürostuhl in seinen Büroräumen aufgestellt werden darf, sollte natürlich auch nicht fehlen. Also: 1 ) Ärztliches Attest vom behandelnden Arzt über die aktuellen Diagnosen 2) Kostenvoranschlag für einen orthopädischen Bürostuhl beifügen 3) Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der Bürostuhl in seinem Betrieb aufgestellt werden darf. Jetzt haben Sie alles komplett, neben den von meinen Vorrednern genannten offiziellen Antragsformularen ...und ab geht die Post. Viele Grüsse Nix
Stefanam 31.01.2010 | 18:39
Wenn Sie von der Rentenversicherung angeschrieben werden, dass noch Unterlagen fehlen sollten, dann reichen Sie dies bitte nach oder fragen Sie warum die Unterlagen benötigt werden. Es ist nicht von Vorteil Schreiben der Rentenversicherung einfach zu ignorieren und zu denken "ach ich hab das doch alles schon eingereicht".
R-Fachmannam 01.02.2010 | 16:23
Ich kann mir vorstellen, dass Ihr Arbeitgeber staunt, wenn der Bürostuhl angeliefert wird und Sie spätestens dann Ihre Behinderung beichten müssen. Legen Sie sich also eine entsprechende Erklärung zurecht.
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