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Experten-Antwort

Antrag G100 Frage

von M.K.18.09.2013 | 19:13
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3 Antworten

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Hallo ich hab folgendes Anliegen. Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt der abgelehnt wurde. Momentan befinde ich mich mit hilfe des VdK im Widerspruch. Ich soll laut Ärzten der DRV einen Reha Antrag stellen und bekam den Antrag G100 von der DRV zugesendet. Beim Antrag G100 Seite 5 punkt 15 (Antragstellung durch eine andere Person) muss ich da die Daten von meinen Anwalt eintragen oder wie verstehe ich das? Über antworten freue ich mich. Gruß M.K.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Ziffer 15 ist im Formular G100 nur dann auszufüllen, wenn Sie nicht persönlich den Antrag stellen, sondern sich vertreten lassen oder vertreten werden (Antragstellung durch eine andere Person), z. B. durch einen gesetzlichen Vertreter, Vormund, Betreuer oder Bevollmächtigten. In diesem Fall muss eine Vollmacht oder der Beschluss des Gerichtes beigefügt werden.

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2 Antworten

Anonymusam 18.09.2013 | 21:43
Soll Ihr Anwalt zur Reha oder Sie? Also Sie! Also gibts auch keinen andere Person.
=//=am 19.09.2013 | 09:43
Da Sie im Widerspruchsverfahren vom VdK vertreten werden, sollten Sie den Reha-Antrag auch vom VdK unterzeichnen lassen. Sofern dieser eine Vollmacht für alle Angelegenheiten bzgl. der Rentenversicherung hat. Denn beim VdK sollte man schon Bescheid wissen, dass und wann Sie den Reha-Antrag gestellt haben.
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