Die Ziffer 15 ist im Formular G100 nur dann auszufüllen, wenn Sie nicht persönlich den Antrag stellen, sondern sich vertreten lassen oder vertreten werden (Antragstellung durch eine andere Person), z. B. durch einen gesetzlichen Vertreter, Vormund, Betreuer oder Bevollmächtigten. In diesem Fall muss eine Vollmacht oder der Beschluss des Gerichtes beigefügt werden.