Hallo Vanessa,
am Besten wäre es aus meiner Sicht, wenn Sie der Kopie des Schwerbehindertenausweises ärztliche Unterlagen beifügen könnten, die Ihnen vielleicht schon vorliegen (Untersuchungsergebnisse, Krankenhausberichte etc.) und außerdem Ihre behandelnden Ärzte angeben. Keinesfalls müssen Sie selbst eine amtsärztliche Untersuchung einleiten - sofern Ihrem Rentenversicherungsträger die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen, wird er eventuell weitere Unterlagen von den Ärzten anfordern oder auch eine Begutachtung einleiten.
Die festgestellte Schwerbehinderung führt allerdings nicht "automatisch" zum Rentenanspruch. Es muss vielmehr geprüft werden, ob es Ihnen wegen dieser Behinderung nicht möglich ist, Ihren Lebensunterhalt selbst sicher zu stellen und für diese Prüfung muss dem RV-Träger natürlich näher bekannt sein, um welche Einschränkungen es sich handelt...