Da ich menrfach wegen Krankheit meinen Arbeitsplatz verloren habe, bin ich arbeitslos.
Nach erstellen eines medizinischen Gutachtens durch den medizinischen Dienst der Bundesagentur für Arbeit konnte mir kein geeigneter Arbeitsplatz zugewiesen werden. Selber habe ich auch nichts gefunden. Da sich mein gesundheitszustand mittlerweile auch ohne Arbeit verschlechterte, habe ich die Suche mittlerweile aufgegeben.
Eine Begutachtung durch das Versogungsamt hat eine mehrfache Einschränkung ergeben und einen GdB von 30% ergeben. Daraufhin wollte ich bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung kurz vor meinem 60ten Geburtstag im Juli 2009 einen Antrag auf Erwerbsminderugs-/Berufsunfähigkeitsrente stellen. Dieser wurde aber mit der Begründung nicht angenommen, weil ich erst mit dem 63 ten Lebensjahr eine Rente wg. Arbeitslosigkeit beantragen könne und ich wurde wieder weggeschickt.
In diesem Jahr, am 31.08.2010 habe ich mir die dafür erforderlichen Formulare von jemandem ausdrucken lassen, alle gewissenhaft ausgefüllt und bin damit zur Auskunft-u.Beratungsstelle gegangen und der Antrag wurde angenommen.
Und nun meie Frage:
Ist es normal und üblich, daß man zuerst bei der A-u.B.-Stelle abgewiesen wird und dann nach über einem jJahr der Antrag angenommen wird.
Mfg Peter B.