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Experten-Antwort

Antrag R810

von Peter30.10.2021 | 16:47
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3 Antworten

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Hallo, ich habe ein Rentenantrag gestellt. Nun bekomme ich den Antrag R810 zugesandt. Ich bin seit 2004 Privat Versichert, habe auch den Zuschuss beantragt R820 und R821 von der Krankenkasse auch beigefügt. Im Anschreiben heißt es ich soll den Meldedruck an die gesetzliche Krankenkasse schicken, das verwirrt mich etwas oder soll ich das an meine Private Krankenkasse weiterleiten. Danke schon mal. schönen Gruß Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

dem Beitrag von „Siehe hier“ kann ich zustimmen. Das heißt, dass zunächst Ihre zuständige gesetzliche Krankenkasse (letzte gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie versichert waren) über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der KVdR entscheiden muss, bevor der Rentenversicherungsträger über den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung entscheiden kann. Insoweit ist es also tatsächlich notwendig, dass Sie den Vordruck R810 ausgefüllt an Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse senden.

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2 Antworten

Siehe hieram 30.10.2021 | 17:01
Hallo Peter, grundsätzlich sind Sie als Rentner pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse, außer wenn.... siehe hierzu Merkblatt R0815 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Die Prüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen, obliegt der Krankenkasse, nicht der Rentenversicherung. Wenn Sie also bisher das Formular R810 noch gar nicht versendet hatten, holen Sie das bitte jetzt nach (an Ihre zuletzt zuständige gesetzliche Krankenkasse schicken). Erst dann kann auch über Ihren Antrag über einen Zuschuss zur privaten KV entschieden werden. Schönes Wochenende!
Siehe hieram 30.10.2021 | 17:01
Hallo Peter, grundsätzlich sind Sie als Rentner pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse, außer wenn.... siehe hierzu Merkblatt R0815 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Die Prüfung, ob die Voraussetzungen vorliegen, obliegt der Krankenkasse, nicht der Rentenversicherung. Wenn Sie also bisher das Formular R810 noch gar nicht versendet hatten, holen Sie das bitte jetzt nach (an Ihre zuletzt zuständige gesetzliche Krankenkasse schicken). Erst dann kann auch über Ihren Antrag über einen Zuschuss zur privaten KV entschieden werden. Schönes Wochenende!
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