Hallo Peter,
dem Beitrag von „Siehe hier“ kann ich zustimmen. Das heißt, dass zunächst Ihre zuständige gesetzliche Krankenkasse (letzte gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie versichert waren) über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der KVdR entscheiden muss, bevor der Rentenversicherungsträger über den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung entscheiden kann. Insoweit ist es also tatsächlich notwendig, dass Sie den Vordruck R810 ausgefüllt an Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse senden.