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Experten-Antwort

Antrag Rehabilitation

von DerFragende15.04.2020 | 15:35
207 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Community, Ich hätte da eine Frage: Aktuell beziehe ich Krankengeld, und habe von meiner Krankenversicherung einen Reha-Antrag erhalten. Ich sollte diesen bis zum 27.04.2020 stellen und diesen bei der Krankenversicherung bis dahin einreichen. Am 03.04.2020 habe ich den gesamten Antrag meiner Ärztin vorgelegt, bezüglich des Befundberichtes. Allerdings sagte mir die Arztpraxis wo ich in Behandlung bin, das sie den Antrag immer direkt an die Rentenversicherung zusenden, und das dem Patienten nicht ausgefüllt mitgeben. Ich hatte dann nochmal nachgefragt, das ich das gerne abgeben würde bei meiner Krankenversicherung aber anders würde es nicht gehen. Großartig diskutieren wollte ich auch nicht. Am 14.04.2020 also gestern, wurde der Antrag komplett lt. der Arztpraxis, der Rentenversicherung zugesandt. Das habe ich heute, genauso meiner Versicherung mitgeteilt. Die war nicht sehr amüsiert, und sagte mir, dass ich hätte den Antrag erst zu denen bringen müssen zwecks der Fristen. Ich als Laie, hatte keine Ahnung, wer jetzt dafür zuständig ist, und wer was wohin abschickt und ob Poststempel, oder Eingangsstempel gilt. Beim Arzt anrufen und nachfragen ob der Antrag raus ist, wollte die Versicherung auch nicht. Jetzt solle ich mich lt. meiner Versicherung darum kümmern, den Eingang nachzuweisen. Hätte mir meine Ärztin das gestern ausgefüllt mitgegeben, hätte ich alles erledigt, aber so stehe ich jetzt blöd da. Jetzt muss ich bangen, dass alles rechtzeitig ankommt, sonst wird mir mein Krankengeld und meine Mitgliedschaft gekündigt, wenn bis zum 27.04.2020 nichts ankommt, bei der Rentenversicherung. Ich weiß jetzt echt nicht mehr weiter, wie ich da verfahren soll. Vielleicht kann mir jemand helfen. Wie läuft sowas in der Regel ab? Schickt der Arzt das an die Rentenversicherung, oder macht das die Versicherung? Wie lange dauert denn sowas, bis der Antrag bei der Rentenversicherung im System ersichtlich ist? Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo DerFragende,

den Antworten von KK und KSC können Sie die Lösung Ihres Problems bereits entnehmen. Sollten Sie Angst bezüglich dieser Frist haben, können Sie den von KSC formulierten „Dreizeiler“ übernehmen und an die Deutsche Rentenversicherung und Ihre Krankenkasse weiterleiten. Somit ist Ihr Antrag in jedem Fall rechtzeitig gestellt.

Viele Grüße

Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung

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17 Antworten

KKam 15.04.2020 | 16:13
Zuerst gehe ich mal davon aus das die KK die Fristen richtig gesetzt hat, auch da machen sie gerne mal Fehler. Die KK versuchen es immer wieder :-) Der Reha-Antrag ist bei der DRV richtig aufgehoben. Den Reha-Antrag an die KK zu senden ist totaler Quatsch, dass geht die KK gar nichts an. Die KK hätte auch nichts anderes gemacht als den Antrag an die DRV weiterzuleiten, nur stehen da ggf. Dinge auf/im Antrag die die KK mal 0,0 angehen. Von daher läuft alles richtig, ausser das Sie auf jeden Fall der KK den Antrag nachweisen müssen. Für gewöhnlich reicht dafür eine Eingangsbestätigung der DRV. Da aber noch etwas Zeit ist, würde ich mal darauf vertrauen das eine Bestätigung rechtzeitig kommt. Wenn nicht, dann kann man immer noch mit einem Zweizeiler zur Not erneut reagieren.
DerFragendeam 15.04.2020 | 17:06
Danke für die Antwort. Wie wäre denn die Frist? Gehen wir mal vom Worst-Case aus. Der Antrag liegt bis zum 27.04.2020 nicht vor, aufgrund Corona oder der Brief (Antrag) geht auf dem Postweg verloren. Wer kann mir da einen Zweizeiler verfassen? Liebe Grüße
KSCam 15.04.2020 | 18:29
Bis zum 27.04. werden Sie es doch schaffen 2 Sätze an die DRV zu schicken (hiermit beantrage ich Reha, der Formantrag ist schon unterwegs, den hat mein Arzt losgeschickt....). Und diesen Dreizeiler können Sie sogar bei der Kasse abgeben - dann wissen die dass der Antrag rechtzeitig gestellt ist. Die Kasse kann das Ding dann an die DRV schicken und alles ist gut.
DerFragendeam 16.04.2020 | 13:14
Danke für die Antworten. Mir wurde von der KK allerdings gesagt, dass ein Zweizeiler, nicht ausreicht, (ob vom Arzt oder von mir selbst). Ich muss den Eingang bei der DRV nachweisen, durch ein Schreiben von denen, dass der Antrag bei denen eingegangen ist. Wenn das anders nicht geht, verliere ich meine Mitgliedschaft und mein Krankengeld. Ich finde das wirklich traurig, dass mir das ganze so schwer gemacht wird und muss jetzt hoffen, dass alles am 27.04.2020 bei der DRV im System ersichtlich ist. Lt. der KK hätte mir der Arzt den Antrag am 14.04.2020 mitgeben müssen und ich hätte ihn am gleichen Tag bei der KK (die in der nähe ist), einwerfen sollen. Die von der KK, würden das so nicht kennen, dass der Antrag direkt an die DRV versendet wird. Lt. der KK geht es denen um die Fristen. Hätte ich den Antrag am 14.04.2020 bei der KK eingeworfen wäre ich nicht mehr der Gefahr ausgesetzt, mein Krankengeld und Mitgliedschaft zu verlieren. Und jetzt stehe ich wie der „Doofe“ da und muss wie gesagt hoffen, dass man den Antrag bis zum 27.04.2020 im System bei der DRV sieht. Ein Zweizeiler reicht ja nicht von mir aus, sondern nur von der DRV. Die haben mir tatsächlich gesagt, dass ich durch meinen „Fehler“, jetzt selber hinterher sein muss, uns alles nachweisen muss.
KKam 16.04.2020 | 13:26
Zitat von DerFragende anzeigen
Lassen Sie sich das schriftlich von Ihrer Krankenkasse mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen geben! Die KK werden immer erfinderischer wenn es ums sparen geht. Sie sollten auch nicht mehr mit der KK telefonieren, alles nur noch auf dem Schriftweg. Lassen Sie sich das alles mal schriftlich geben! Wie schon mitgeteilt, machen Sie zur Not einen Zweizeiler wie oben erwähnt fertig und übermitteln Sie diesen nachweislich an die DRV. Diesen Nachweis, oder die Eingangsbestätigung der DRV, senden Sie dann der KK. Da Sie aber die Fragen oben nicht mal benatworten (Fristen der KK mit Rechtsgrundlage) ist er schwer Ihnen wirklich zu helfen.
DerFragende am 16.04.2020 | 13:57
Rechtsgrundlage ist der §51 SGB V (1) Bin ja allem nachgekommen nur die Art und Weise von Versand der Unterlagen und dem Nachweis ist für mich nun schwierig.
DerFragende am 16.04.2020 | 14:03
Frist sind demnach 10 Wochen was ja auch alles in Ordnung ist. Mir geht es nur um den Nachweis. Will ja nicht alles verlieren.
DerFragendeam 16.04.2020 | 14:34
Ich kenn mich im Paragrafendschungel weniger aus, deswegen entschuldigen Sie mein erneutes nachfragen. Mir wurde wie schon geschrieben deutlich gesagt, dass ich den „Zugang des Antrages bei der DRV“, nun nachweisen muss, bei der KK. Hätte ich das persönlich abgegeben bei der KK, wär ich aus dem Schneider, da ja dann der Zugang des Antrages als „Sicher“ galt. Es wird seitens der KK nichts anderes akzeptiert. Es wurde mir wortwörtlich gesagt „jetzt solle ich dem ganzen „hinterherrennen“ und ich solle mich um den Nachweis kümmern (sprich von der DRV). Ich hoffe wirklich, dass man den Antrag nächste Woche in den DRV-Systemen sieht. (Versand am 14.04.2020)
KKam 16.04.2020 | 14:15
Dann lesen Sie den § und alles ist klar. Zitat: ... innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland ... Was ist daran nicht klar, bzw. war versteht die KK daran nicht das der Antrag direkt bei dem zuständigen Leistungsträger gestellt wird?
Nicht zu fassenam 16.04.2020 | 14:37
Wer kann mir da einen Zweizeiler verfassen?
Sie SELBER! Oder was haben Sie weiter oben von KSC nicht verstanden?
Einige sind so etwas von unselbständig und wollen auch noch an die Hand genommen werden. Es ist doch nun wirklich alles gesagt worden.
Siehe hieram 16.04.2020 | 14:36
Hallo DerFragende, Sie verfassen den Dreizeiler (laut Vorschlag KSC) selbst, drucken ihn aus, gehen zum nächsten Postamt und senden diesen per TELEFAX an Ihre zuständige DRV und lassen sich einen SENDEBERICHT geben. (Sie können es auch von "irgendwo" per Fax senden, Hauptsache, Sie lassen den Sendebericht dazu ausdrucken). Mit beidem gehen Sie dann zu Ihrer Krankenkasse, lassen die Dokumente mit einem Eingangsstempel versehen und sich von den gestempelten Exemplaren KOPIEN zurück geben. Damit haben Sie dann alles erfüllt, was die Krankenkasse im Moment von Ihnen möchte! Achten Sie darauf, dass Sie sich weiterhin durchgehend AU schreiben lassen und reichen Sie die Bescheinigungen auch immer fristgerecht ein. Vielleicht zukünftig auch persönlich und mit Eingangsstempel versehener Kopie. Alles andere läuft dann seinen Gang! Wenn Sie das erledigt haben, lesen Sie sich mal hier ein, dann wissen Sie, dass Ihnen nichts passieren kann https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/a… Alles Gute!
Siehe hieram 16.04.2020 | 15:49
Zitat von DerFragende anzeigen
Vielleicht hat ja sogar der Arzt die Unterlagen nicht per Post geschickt sondern per Fax... einfach dort mal nachfragen, dann hätten Sie den Nachweis (Sendebericht) schon "abstempelfertig" Und ja, das gute alte "Fax", ist auch wenn heutzutage oft in einen Computer integriert, als Nachweis gültig und mehr wert als z.B. ein Einschreibebeleg.
Schadeam 16.04.2020 | 15:23
Selbst ist der Mann/die Frau! Das werden Sie doch selbst hinbekommen - nur Mut; Sie schaffen es ja auch im Forum "Romane zu schreiben".
DerFragendeam 16.04.2020 | 14:58
Sie SELBER! Oder was haben Sie weiter oben von KSC nicht verstanden?
Einige sind so etwas von unselbständig und wollen auch noch an die Hand genommen werden. Es ist doch nun wirklich alles gesagt worden.
Mit meinem Satz „Wer kann mir einen Zweizeiler“ verfassen, habe ich nicht die Forumsgemeinde aufgerufen, mir was zu verfassen, sondern ich fragte, „Wer“ mir das verfasst (Arzt, DRV oder sonstige Institutionen). Das war wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Sorry hierfür. Danke an alle.
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