Danke für die Antworten.
Mir wurde von der KK allerdings gesagt, dass ein Zweizeiler, nicht ausreicht, (ob vom Arzt oder von mir selbst).
Ich muss den Eingang bei der DRV nachweisen, durch ein Schreiben von denen, dass der Antrag bei denen eingegangen ist. Wenn das anders nicht geht, verliere ich meine Mitgliedschaft und mein Krankengeld.
Ich finde das wirklich traurig, dass mir das ganze so schwer gemacht wird und muss jetzt hoffen, dass alles am 27.04.2020 bei der DRV im System ersichtlich ist.
Lt. der KK hätte mir der Arzt den Antrag am 14.04.2020 mitgeben müssen und ich hätte ihn am gleichen Tag bei der KK (die in der nähe ist), einwerfen sollen. Die von der KK, würden das so nicht kennen, dass der Antrag direkt an die DRV versendet wird.
Lt. der KK geht es denen um die Fristen. Hätte ich den Antrag am 14.04.2020 bei der KK eingeworfen wäre ich nicht mehr der Gefahr ausgesetzt, mein Krankengeld und Mitgliedschaft zu verlieren.
Und jetzt stehe ich wie der „Doofe“ da und muss wie gesagt hoffen, dass man den Antrag bis zum 27.04.2020 im System bei der DRV sieht. Ein Zweizeiler reicht ja nicht von mir aus, sondern nur von der DRV.
Die haben mir tatsächlich gesagt, dass ich durch meinen „Fehler“, jetzt selber hinterher sein muss, uns alles nachweisen muss.