Antrag Rehabilitation

von
B.

Hallo,

vor kurzem hatte ich eine OP (Knie) und soll nächstes Jahr auf Reha.
Welche Formulare der DRV müssen mein Arzt und ich ausfüllen ... am besten gleich mit Link zum Download?!?

Danke im voraus

Mit freundlichen Grüßen,
B.

PS: Ja, ich habe selbst gesucht, aber bei der Suche nach "medizinischer Rehabilitation finde ich alles mögliche von der Entzugsmaßnahme bis zur onkologischen Reha aber nicht die Formulare zur normalen medizinischen Reha...

von
=//=

Das Formularpaket nennt sich "Leistungen zur medizinischen Rehabilitation" und ist über die Webseite jeder DRV abrufbar:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0100.html

und folgende... Wenn Sie auf dieser Seite sind, wird das Erforderliche aufgeführt:

Antrag > G100
G110
G0115
G0120
Reha0200 (Ärztl. Beundbericht mit Honorarabrechnung)
G0160 + G0161

von
=//=

Ist auf der Webseite unter "Rehabilitation" gleich das 1. Formularpaket und unter Ziff. 1 "Beantragte Leistung" die 1. Zeile "Leistungen zur medizinischen Rehabilitation"

;-)

von
C.

Nicht jedem Rentenversicherungsträger genügt ein Befundbericht. Manche entscheiden auf Basis eines Gutachtens. Es kommt also drauf an, bei welchem Träger Sie versichert sind, ob ein Befundbericht benötigt wird oder ob Sie ggf. zum Gutachter geschickt werden.

von
HotRod

Gewöhnlich werden Knie-operierte direkt vom Krankenhaus zur Anschlussheilbehandlung geschickt !

Während Ihrer Reha sollten Sie darauf achten, daß Sie arbeitsunfähig entlassen werden, da der folgende EM-Rentenantrag sonst wenig Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

Gegebenenfalls können Sie Ihre Rente aber ein klagen !

von
B.

Hallo alle zusammen,

vielen Dank für die vielen Antworten.

@ =//=:
Danke. Ich konnte mir hier alles runterladen, was ich brauche. Aber:
- Reha200 soll wohl G200 heißen (Ärztl. Beundbericht mit Honorarabrechnung)? Unter "Reha200" habe ich nichts gefunden?!?
- Das Formularpaket habe ich alleine leider nicht gefunden. Danke!

@ C.:
Ich bin bei der DRV Bund. Hier sollte doch ein Befundbericht vom Arzt in Ordnugn sein. Oder?

@ HotRod:
- Der Abstand zwischen Krankenhausaufenthalt und Reha ist zu lange für eine Anschlussheilbehandlung. Ich bin noch ca. 2 Monate nicht rehafähig.
- Ich gehe stark davon aus, dass ich nach der Reha wieder voll arbeitsfähig sein werde und keine EM-Rente benötige. Aber danke für den Hinweis.

Viele Grüße
B.

von
Silvia

Zitiert von: HotRod

Gewöhnlich werden Knie-operierte direkt vom Krankenhaus zur Anschlussheilbehandlung geschickt !

Während Ihrer Reha sollten Sie darauf achten, daß Sie arbeitsunfähig entlassen werden, da der folgende EM-Rentenantrag sonst wenig Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

Gegebenenfalls können Sie Ihre Rente aber ein klagen !

Entschuldigung, aber ihren Beitrag zur obigen Fragestellung kann ich gerade nicht Folge leisten.

Es gibt Operationen (auch Knie-OPs) die eine sofortige AHB als Heilmaßnahme nicht bedingen sowie angebracht oder ratsam sind.

Eine Knie-OP wird eine gewisse Zeit der Rekonvaleszens benötigen die in der Zeit auch mit einer AU einhergeht und ohne Komplikationsverlauf wünschenswerterweise auch Aussichten auf Heilung haben sollte.

Diese Zeit der AU zu bemessen/beurteilen wird dem behandelnden Arzt im Laufe der Nachbehandlungszeit vorbehalten bleiben und nicht vom Patienten mit seiner Wunschvorstellung einhergehen können.

Auch die mit der Nachsorge beauftragte Rehaklinik wird, nach Beurteilung der Heilung und/oder dem Restbeschwerdebild, dies erst am Ende der Maßnahme einschätzen und in den Kontext zum beruflichen Alltag stellen, um die Feststellung arbeitsfähig oder arbeitsunfähig zu treffen.

Der Patient wird kaum auf diese zu treffende Einschätzung in seinem Sinn Einfluss nehmen können, wenn es das Krankheitsbild zu dem Zeitpunkt nicht mehr hergibt.

Des Weiteren wurde hier vom Fragesteller lediglich nach dem Antragsformular zur medizinischen Rehabilitation gefragt und, so wie ich sie verstehe, basiert die Frage nicht auf dem Hintergrund durch die Knie-OP einen sekundären Krankheitsgewinn zu erzielen, der sich in Form langer AU-Zeiten und in einem möglichst damit nach sich ziehendem EM-Rentenbegehren auszahlen soll.

Ich lese die Fragestellung so, dass der Fragesteller in der zu beantragenden Rehabilitation die bestmögliche therapeutische Unterstützung nach Knie-OP erfahren will und seine Heilung damit fördern möchte.

Ich glaube, es gibt tatsächlich Menschen die sich aufgrund ihrer nicht mehr zu tolerierenden Leiden operieren lassen und nicht um damit Arbeitsunfähigkeit heraufzubeschwören und letztendlich einer EMR näher zu kommen.

Silvia

von
B.

Hallo,

jetzt habe ich doch nochmal eine Frage:

Ich habe die oben angegebenen Formulare alle ausgedruckt. Es ist allerdings kein Vordruck für den Befundbericht des Arztes debei (nur für sein Honorar). Welches Formular benötige ich hierfür?

Danke nochmals.

Viele Grüße
B.

von
W*lfgang

Zitiert von: B.
Es ist allerdings kein Vordruck für den Befundbericht des Arztes debei
B.

dieser frühere Befundbericht zum Reha-Antrag ist bereits schon seit etwas längerer Zeit online nicht mehr verfügbar. Wird seinen Grund haben, den Experte/in uns morgen kundtut.

Wurde vor einiger Zeit hier schon mal thematisiert. Aber die 'Forensuche'/Trefferquote ist so was von -grottenschlecht- /unauskunftsbereit ...

Kontrolle:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/06_gesamt/G_formulare_node.html

Gruß
w.

von
Achill

Den Befundbericht müsste Ihr Arzt haben.

In heutigen Zeiten ist es einfach einen Befund selber auszufüllen und sich dann das Honorar auszahlen zu lassen.

von
Regentropfen

Zitiert von: W*lfgang

Zitiert von: B.
Es ist allerdings kein Vordruck für den Befundbericht des Arztes debei
B.

dieser frühere Befundbericht zum Reha-Antrag ist bereits schon seit etwas längerer Zeit online nicht mehr verfügbar. Wird seinen Grund haben, den Experte/in uns morgen kundtut.

Wurde vor einiger Zeit hier schon mal thematisiert. Aber die 'Forensuche'/Trefferquote ist so was von -grottenschlecht- /unauskunftsbereit ...

Kontrolle:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/06_gesamt/G_formulare_node.html

Gruß
w.

G1204- ist als Befundbericht zum ausdrucken und ablegen in die Sammelmapper auf der Internetseite der DRV Bund hinterlegt

von
=//=

Zitiert von: Regentropfen

Zitiert von: W*lfgang

Zitiert von: B.
Es ist allerdings kein Vordruck für den Befundbericht des Arztes debei
B.

dieser frühere Befundbericht zum Reha-Antrag ist bereits schon seit etwas längerer Zeit online nicht mehr verfügbar. Wird seinen Grund haben, den Experte/in uns morgen kundtut.

Wurde vor einiger Zeit hier schon mal thematisiert. Aber die 'Forensuche'/Trefferquote ist so was von -grottenschlecht- /unauskunftsbereit ...

Kontrolle:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/06_gesamt/G_formulare_node.html

Gruß
w.

G1204- ist als Befundbericht zum ausdrucken und ablegen in die Sammelmapper auf der Internetseite der DRV Bund hinterlegt

GENAU! :-)

Ich hatte nur die Formulare auf der Seite der DRV (allgemein) angegeben, da war ein Befundbericht tatsächlich nicht dabei.

von
=//=

Zitiert von: C.

Nicht jedem Rentenversicherungsträger genügt ein Befundbericht. Manche entscheiden auf Basis eines Gutachtens. Es kommt also drauf an, bei welchem Träger Sie versichert sind, ob ein Befundbericht benötigt wird oder ob Sie ggf. zum Gutachter geschickt werden.

Zunächst bei der Antragstellung ist ein Befundbericht erforderlich. Wenn noch andere aktuelle ärztliche Unterlagen mitgesandt werden, umso besser.

Ob dann tatsächlich eine ärztliche Begutachtung erforderlich ist, entscheidet der SMD der DRV. Danach war aber nicht gefragt.

von
C.

@ =//=

Sorry, aber Ihr Post ist verallgemeinert und stimmt so nicht. Ich bleibe bei meiner Darstellung, wobei wir diesen Beitrag nun nicht für eine Diskussion zweckentfremden müssen.

Experten-Antwort

Hallo B,

durch die gute Arbeit der vielen Helfer im Forum konnten Ihnen bereits die richtigen Vordrucke für die Antragstellung mitgeteilt werden.

Im Paket zur Antragstellung wurde der ärztliche Befundbericht ausgenommen, da dieser vom Arzt auszufüllen ist und die Ärzte diese vielfach bereits selbst vorliegend/gespeichert haben.

Viel Erfolg!

von
W*lfgang

Zitiert von: Regentropfen
G1204- ist als Befundbericht zum ausdrucken und ablegen in die Sammelmapper auf der Internetseite der DRV Bund hinterlegt
...wirklich gute Synchronisation der DRV-Seiten, wenn es profan nur um verfügbare Vordrucke geht ;-)

Gruß
w.

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