Wie bereits KSC schrieb, können Sie die ungefähre Höhe Ihrer EM-Rente (brutto) Ihrer Renteninformation entnehmen.
Bei der Rentenantragstellung können Sie beim Rentenversicherungsträger auch die sogenannte Grundsicherung beantragen. Der Antrag wird an das Sozialamt weiterleiten. Dort wird über den Anspruch und die Höhe der Grundsicherung entschieden.
Näheres hierzu können Sie der Broschüre "Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner" entnehmen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_15162/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/grundsicherung__hilfe__fuer__rentner.html