Hallo, Lara,
der Rehabilitationsbedarf kennzeichnet die auf den Einzelfall bezogene Notwendigkeit, die zur Realisierung des Teilhabeziels geeigneten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben durchzuführen.
In Ihrem Fall empfehlen wir eine spezielle Reha(-fach)beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Diese Serviceleistung ist natürlich kostenfrei.