Hallo schnecke,
sofern man einen Antrag mit Signaturkarte stellt, bekommt man eine maschinelle Sendebestätigung.
Ohne Signaturkarte ist es erforderlich, Ihre Unterschrift auf einem gesonderten Unterschriftenblatt per Post an die Deutsche Rentenversicherung nachzusenden, damit der Antrag vollständig in der Sachbearbeitung vorliegt. Ob in diesem Fall eine postalische Antragsbestätigung erfolgt, hängt von den einzelnen Rentenversicherungsträgern ab.
Ärztliche Unterlagen sind in beiden Fällen postalisch nachzusenden.