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Experten-Antwort

Antrag V0080 auf Nachzahlung für Ausbildungszeiten

von Tobi06.10.2019 | 10:29
378 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, am 04.10.2019 habe ich Online einen Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten gestellt. Damit der zu zahlende Betrag noch in der Steuererklärung für das Jahr 2019 abgesetzt werden kann muss die Zahlung des Beitrags, wenn ich da richtig liege, noch in diesem Jahr bis zum 31.12.2019 erfolgen. Meine Frage: Wie lange dauert es erfahrungsgemäß ungefähr bis man eine Rückantwort von der DRV erhält ? Wird das mit der Nachzahlung der Beiträge wohl noch dieses Jahr klappen, wenn der Antrag am 04.10.2019 gestellt wurde ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tobi,

in Ergänzung zu dem Beitrag von Schade.

Wenn Sie die Überweisung tätigen, geben Sie bitte unbedingt Ihre Versicherungsnummer sowie den Grund Ihrer Überweisung (Freiwillige Beiträge für....)an. Die Bankdaten Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers finden Sie auf der Internetseite unter Services:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Struktur-und-Organisation/Bankverbindungen/bankverbindungen_node.html

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3 Antworten

Schadeam 06.10.2019 | 14:29
Falls der Bescheid Mitte Dezember noch nicht im Briefkasten liegt, können Sie den "angedachten" Betrag noch 2019 bei der DRV einzahlen. Wird die NZ bewilligt ist alles gut und steuerwirksam. Wird sie abgelehnt bekommen Sie das Geld zurück und es spielt eh keine Rolle für die Steuer. Schönen Sonntag Wie lange es individuell bis zum Bescheid dauert weiß hier keiner, sofern die fraglichen Schulzeiten für die Sie nachzahlen wollen, bereits geklärt sind, müsste der Bescheid in 2 Monaten locker da sein, wenn nicht, s.o.
Tobiam 12.10.2019 | 08:09
Vielen Dank für Ihre Antwort. Glaub ich werde erstmal warten bis ich zu meinem Antrag eine Antwort erhalte. Kommt hoffentlich noch in 2019 (sind ja noch knapp 3 Monate). Aufs blaue ohne Bestätigung das ich die Zahlung tätigen kann eine so hohe Summe einfach irgendwohin zu überweisen..... ist mir irgendwie nicht so wohl bei dem Gedanken.....
****am 12.10.2019 | 16:40
Zitat von Tobi anzeigenausblenden
Du weißt aber schon, dass Du auch eine Ratenzahlung leisten kannst! Gerade wenn für die Nachzahlung gem. §207 größere Einzahlungen getätigt werden, kann auch aus Steuerlicher Sicht eine Verteilung über mehrere Jahr sinnvoll sein. Sieh mal hier: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Noch ein schönes WE
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