Der Antrag auf Weitergewährung sollte ca. 4 Monate vor dem Ende der Befristung gestellt werden. Im Weitergewährungsverfahren wird geprüft, ob Erwerbsminderung über den Zeitpunkt der Befristung hinaus besteht. Die neuen Gutachten sollten daher nicht bereits ein halbes Jahr früher ausgestellt werden.
In der Regel reicht diese Bearbeitungszeit für eine nahtlose Weiterzahlung aus.