Hallo,
im Antragsformular auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung ist u.a. die Frage unter 3.12 "Haben Sie während des Rentenbezugs die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft beantragt?" aufgeführt. Wieso wird danach gefragt?
Hallo,
im Antragsformular auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung ist u.a. die Frage unter 3.12 "Haben Sie während des Rentenbezugs die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft beantragt?" aufgeführt. Wieso wird danach gefragt?
:P
Wieso wird danach gefragt?
im Antragsformular auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung ist u.a. die Frage unter 3.12 "Haben Sie während des Rentenbezugs die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft beantragt?" aufgeführt. Wieso wird danach gefragt?
Abfragen darf die DRV so ziemlich alles. Es kommt aber darauf an, ob Sie bzw. der Antragsteller die Frage beantworten muß.
Und da gibt es im SGB X eine unmißverständliche Regel:
Ist aufgrund einer Rechtsvorschrift Auskunft zu erteilen bzw. der Auskunft eines Dritten zuzustimmen, ist die Rechtsvorschrift zu benennen, ansonsten auf die Freiwilligkeit hinzuweisen. Natürlich muß die Auskunft erforderlich sein, was meist nicht der Fall ist, z.B. der Frage nach der Anerkennung als Schwerbehinderter.
Die Formblätter der DRV genügen dieser Vorschrift nicht.
Ich werde das demnächst beim Beginn meiner Reha mit den Ärzten und wahrscheinlich anschließend mit dem DRV-Träger genüßlich ausfechten. Die da werden den ärztlichen Entlassungsbericht haben wollen, den sie nicht kriegen werden.
Dem Beitrag von -_- wird zugestimmt. Es geht hier um die Vermeidung einer Mehrfachuntersuchung (Kosteneinsparung) und um weitere Beratungspflichten gegenüber dem Rentenempfänger. Es liegen also sehr gute Gründe vor, die entsprechende Frage zu beantworten. Ansonsten kann niemand zur Beantwortung gezwungen werden.
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