Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Antrag Witwenrenten nach dem vorletzten Ehegatten

von Sigrid Sievers01.07.2014 | 13:03
893 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hilfe, Hilfe bedauerlicherweise muss ich diesen Hilferuf äußern. Am 16.12.2013 ist mein Mann verstorben, der Antrag auf " Sterbevierteljahr " ist beim Rententräger DRV Berlin nicht angekommen oder seltsamerweise nicht auffindbar, die 30 Tage sind verstrichen und die Antwort aus Berlin " Pech gehabt ". Umgehend ( Januar 2014 ) Rente nach dem vorletzten und letzten Ehemann gestellt Wiederum ist ein Rentenantrag ( letzter verstorbener Mann ) seltsamerweise auch verschwunden ), Antrag neu ausgefüllt und eingereicht. Jetzt sind Unterlagen meines letzten Arbeitgebers , beziehe zur Zeit ALG 1 die ich mit eingereicht hatte, auch wieder auf seltsamer Weise verschwunden. Nachdem ich mich telefonisch bei der Außenstelle Lübeck gemeldet hatte, bekam ich wegen Renten nach dem Vorletzten Ehegatten die Antwort " wir sind hier nicht beim Wunschkonzert " . Mittlerweile haben wir den 01.07.2014 und ich habe immer noch kein Bearbeitungsstatus meiner Witwenrente!!!!!! Ich bin auf Rücklagen und die Unterstützung meiner Familie angewiesen. Wer kann mir Rat und Hilfe geben??? Danke für hilfreiche Antworten im Voraus!!

3 Antworten

XYZam 01.07.2014 | 13:22
1. Persönlich zur Beratungsstelle gehen. Grundsätzlich nur beglaubigte Kopien übergeben und diese Übergabe auch bestätigen lassen. Wichtige Post generell per Einschreiben mit Rückschein und zusätzlich als E-Mail, am besten direkt zum Sachbearbeiter. Auf jeden Fall, wenn nach 3 Wochen keine Reaktion erfolgt ist, einfach mal bei der DRV nachfragen.
Sigrid Sieversam 01.07.2014 | 13:51
Hallo, bedauerlicherweise muss ich zu Kenntnis nehmen, dass man den deutschen Behörden nicht mehr trauen darf und das jeglicher Kontakt rechtlich abgesichert sein muss. Mfg S.Sievers
Brilleam 01.07.2014 | 16:33
Machen Sie Ihre Anträge doch einfach vor Ort auf der Stadt- oder Gemeindeverwaltung; wenn dort mit eAntrag gearbeitet wird erhalten Sie eine Quittung aller Angaben, der Antrag wird elektronisch übermittelt und die weiteren Unterlagen gehen in einer Sammelpost auch eher nicht verloren...! Außerdem hilft man Ihnen dort die richtigen Anträge vollständig und richtig zu stellen...!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026