Hallo Marcus,
entweder Sie wenden sich schriftlich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenn eine telefonische Erreichbarkeit nicht möglich ist oder Sie gehen in eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung und lassen den Berater für Sie eine telefonische Sachstandsanfrage bei Ihrem Rentenversicherungsträger machen. Im Zweifel kann dann auch noch vor Ort eine schriftliche Nachfrage aufgenommen werden.